Sitzung vom 26. Mai 2016

RZKB Eupen VoG – Umbau Haasstraße 5 zur Verwaltung – Nachtrag zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen – Aufnahme in den Infrastrukturplan 2016

1. Beschlussfassung :

Die Regierung nimmt das Projekt „RZKB Eupen VoG – Umbau Haasstraße 5 zur Verwaltung – Nachtrag zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen“ in den Infrastrukturplan 2016 auf.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „Umbau Haasstraße 5 zur Verwaltung – Nachtrag zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen“ ist die VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung, kurz RZKB genannt.

Am 18.01.206 wurde eine Zusage für den Umbau der Haasstraße 5 zu Verwaltungsräumen in Höhe von 189.523,16 € Zuschuss und 315.871,94 € Projektkosten erteilt.

Am 05.04.2016 bittet das RZKB um Bezuschussung von Mehrkosten, wobei 16.589,10 € inkl. MwSt. aufgrund von Planungsänderung und 30.564,56 € inkl. MwSt. für die Schaffung von 4 zusätzlichen Arbeitsplätzen und Archivraum anstehen.

Die Kosten für den Projektautor sind laut Zusage vom 18.01.2016 nicht bezuschussbar.

Die Mehrkosten für die Planungsänderung werden bei der Auswertung der Endabrechnung berücksichtigt werden können, insofern sie durch anderweitige Minderkosten kompensiert werden und der zugesagte Gesamtzuschuss nicht überschritten wird. Grundlage zur Beauftragung bildet laut Artikel 17 § 1 Absatz 2 des Infrastrukturdekretes die Mitteilung vom 05.04.2016. Der Auftrag durfte somit vergeben werden.

Die Mehrkosten für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze hingegen können erst beauftragt werden, wenn laut Artikel 23 § 1 die vorherige Genehmigung der Regierung vorliegt. Aus diesem Grund ist eine Aufnahme in den Infrastrukturplan sowie die Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel erforderlich, um eine Zusage für diese Mehrkosten zu ermöglichen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Zuschuss für das Vorhaben „RZKB Eupen VoG – Umbau Haasstraße 5 zur Verwaltung – Nachtrag zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen“ beläuft sich auf 18.338,74 €.  Die Projektkosten belaufen sich auf 30.565 €.

Der Zuschuss muss noch auf die Kredite, die im OB 70 – PR 18 – ZW 52.11 des Haushaltes des Jahres 2016 eingetragen sind, vorgesehen werden. Dies erfordert eine Neuverteilung nach genehmigter 1. Haushaltsanpassung 2016.

Die entsprechenden Mittel in Höhe von 19.000 € müssen vom OB 70 – PR 23  - ZW 01.01 zum OB 70 – PR 18 – ZW 52.11 verschoben werden.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist erst bei Zusage erforderlich

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.