Sitzung vom 26. Mai 2016

FC Rot-Weiß Eynatten VoG – Projekt 3292: Diverse Arbeiten – Ziegelstein-verblendung – Übertragung der Zusage

1. Beschlussfassung :

Die Regierung überträgt gemäß Art. 25 des Infrastrukturdekretes die Zusage vom 27.12.2011 für das Projekt „3292-Ziegelsteinverblendung“ vom FC Rot-Weiß Eynatten VoG an den Royal Football-Club 1912 Raeren-Eynatten VoG.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „3292 - Dachsanierung, Kastenrinne, Ziegelsteinverblendung und sanitäre Anlagen“ ist die VoG FC Rot-Weiß Eynatten VoG. Die Unternehmensnummer lautet 0417.069.712.

Die Zusage wurde am 27.12.2011 für 18.306,63 € Zuschuss erteilt. Zwischenzeitlich verbleibt nur noch das Los Ziegelsteinverblendung, welches noch auszuführen ist. Die Kosten belaufen sich auf 17.558,16 € zzgl. 39% nicht absetzbare MwSt.; sprich 18.996,18 € Projektkosten und 11.397,71 € Zuschuss.

Wegen die Fusionierung der Fußballclubs Raeren und Eynatten wurde die VoG Royal Football-Club 1912 Raeren mit der Unternehmensnummer 0416.025.476 unbenannt und erhält die neue Bezeichnung Royal Football-Club 1912 Raeren-Eynatten VoG, abgekürzt RFC Raeren-Eynatten.

Die ursprüngliche Zweckbestimmung der Infrastruktur bleibt bestehen bzw. die Ausübung jeder sportlichen Tätigkeit insbesondere der des Fußballsports wird weiterhin bezweckt.

Somit steht einer Übertragung der Zusage nichts im Weg.

Dennoch muss der Verein beachten, dass

  1. laut Artikel 17 §1 die im Rahmen des zugesagten Höchstbetrags durch Abweichungen vom genehmigten Projekt bedingten Kosten als annehmbare Ausgaben berücksichtigt werden können, wenn die geplanten Abweichungen der Regierung vor der Durchführung der Arbeiten mitgeteilt wurden und sie keine grundsätzliche Änderung des Projekts beinhalten. Grundsätzliche Änderungen sind vorab von der Regierung zu genehmigen.
  2. laut Artikel 18 des Infrastrukturdekretes die endgültigen Belege spätestens fünf Jahre nach Erteilung der Zusage eingereicht werden müssen; sprich vor dem 27.12.2016. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

keine

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.