Sitzung vom 26. Mai 2016

Vollmacht zur Unterzeichnung des Zusatzabkommens zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation vom 30. Mai 1975 zwischen dem Königreich Belgien und der Europäischen Weltraumorganisation über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Weltraumorganisation in Belgien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Zusatzabkommens zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation vom 30. Mai 1975 zwischen dem Königreich Belgien und der Europäischen Weltraumorganisation über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Weltraumorganisation in Belgien.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für gemischte Verträge am 12. November 2014 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen, die Gemeinschaftliche Gemeinschaftskommission und die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt. Der Vertrag berührt die materielle Kompetenz der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere auf dem Gebiete der Steuerhoheit.

Damit der Vertrag gezeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss bezieht sich auf ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten und kann daher Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Diese Auswirkungen sind allerdings nicht bezifferbar.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Mai 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342)