Sitzung vom 26. Mai 2016

Verabschiedung eines Lastenhefts „Betrieb der Webseiten und Onlineapplikationen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“, zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über ein vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet das Lastenheft „Betrieb der Webseiten und Onlineapplikationen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“, zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über ein vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit der Einführung des Content-Management-Systems im Jahr 2004 wurde die Grundlage für die heutigen Internetauftritte der DG geschaffen. Seitdem wurden das Konzept, die einzelnen Seiten und die Anwendungen permanent weiterentwickelt und ausgebaut. Zum aktuellen Zeitpunkt werden auf Basis des CMS 25 Webpräsentationen online betrieben.

Die vielfältigen Informationen beschränken sich allerdings nicht auf reine Textinhalte. Audiovisuelle Daten und Standardanwendungen werden ebenfalls mit dem CMS dargestellt beziehungsweise verwaltet. Die Anforderungen der einzelnen Dienste sind jedoch wesentlich umfangreicher und lassen sich nicht durch Standardmodule oder -lösungen realisieren. Die Eigenentwicklungen machen den eigentlichen funktionellen, teils interaktiven Teil des Onlineangebots aus und werden durch Customizingmodule in das CMS integriert. Seit 2016 gehört auch die erste native Applikation „DGMensa“ für Smartphones dazu.

Zur Gewährleistung des laufenden Betriebs müssen Hard- und Softwareanforderungen harmonisch abgestimmt sein. Um die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, muss ein langfristiger Unterhaltsvertrag, der allen Aspekten Rechnung trägt, abgeschlossen werden.

Der letzte Dienstleistungsauftrag wurde am 30. Juli 2013, nach vollständigem Ausschreibungsverfahren, an die Firma Demetec vergeben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die exakten Auswirkungen können erst nach der Auswertung aller eingereichten Angebote festgelegt werden.

Der letzte Vertrag zum Betrieb der Webseiten und Onlineapplikationen hat über drei Jahre 166.860,00 EUR gekostet. Über den gesamten Zeitraum wurde der Betrag nicht indexiert oder an die gestiegenen Anforderungen angepasst.

Die seit 2013 gestiegenen Anforderungen und die Preisentwicklungen der Lizenzgebühren werden die Auftragssumme schätzungsweise um 20 Prozent, jedoch nicht höher als 25 Prozent, beeinflussen.

Die Ausgaben werden über den Haushaltsartikel 02-12.11 getätigt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Mai 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge und öffentlichen Baukonzessionen;

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.