Sitzung vom 26. Mai 2016

Vollmacht zur Unterzeichnung des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten des einheitlichen Patentgerichts

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten des einheitlichen Patentgerichts.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für gemischte Verträge feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen, die Gemeinschaftliche Gemeinschaftskommission und die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt. Der Vertrag berührt die materielle Kompetenz der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere auf dem Gebiete der Steuerhoheit.

Damit der Vertrag (voraussichtlich am 29. Juni 2016) gezeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss bezieht sich auf ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten und kann daher Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Diese Auswirkungen sind allerdings nicht bezifferbar.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Mai 2016 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 18. Mai 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342)