Sitzung vom 26. Mai 2016

Verfahrensanweisung zur Ablieferung der Pflichtexemplare von Veröffentlichungen bei der Königlichen Bibliothek

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verfahrensanweisung zur Ablieferung der Pflichtexemplare von Veröffentlichungen bei der Königlichen Bibliothek.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Gesetz vom 8. April 1965 zur Schaffung eines gesetzlichen Archivs der Königlichen Bibliothek, abgeändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2006, und die dazu erschienenen Ausführungserlasse verpflichten Regierung und Ministerium, Druckerzeugnisse mit mehr als 5 Seiten Umfang und entsprechende Veröffentlichungen auf digitalen oder elektronischen Trägern in Form von zwei Pflichtexemplaren bei der Königlichen Bibliothek zu hinterlegen. Zudem ist im Impressum der Veröffentlichung eine obligatorische Eintragungsnummer des Herausgebers und eine laufende Publikationsnummer anzugeben.

Die Verfahrensanweisung 7.15. definiert für diese verpflichtende Vorgehensweise die genauen Aufgaben des Fachbereichs Kommunikation, des Archivars des Ministeriums, Herrn Karl Herbrand, und des jeweiligen Textautors. Die Aufgaben leiten sich zudem aus dem "Mémento des règles du Dépôt légal" der Königlichen Bibliothek ab.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Verfahrensanweisung zur Ablieferung der Pflichtexemplare von Veröffentlichungen bei der Königlichen Bibliothek ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Entwurf der Verfahrensanweisung, der vom Archivar des Ministeriums vorbereitet und mit dem Fachbereich Kommunikation konzertiert wurde, erfuhr durch den Direktionsrat des Ministeriums in seiner Sitzung vom 9. Mai 2016 ein positives Gutachten.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 8. April 1965 zur Schaffung eines gesetzlichen Archivs der Königlichen Bibliothek, abgeändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2006

Königlicher Erlass vom 31. Dezember 1965 zur Ausführung des Gesetzes vom 8. April 1965 zur Schaffung eines gesetzlichen Archivs der Königlichen Bibliothek, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 14. Februar 2008