Sitzung vom 26. Mai 2016

Verfahrensanweisung zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Verfahrensanweisung zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dessen Ausführungserlass vom 15. Juni 2011 dienen den Ein­richtungen öffentlichen Interesses, d.h. im Fall der vorliegenden Verfahrensanweisung 4.9. dem Arbeitsamt der DG, der Autonomen Hochschule in der DG, dem BRF, der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung, dem IAWM und KALEIDO, als Richt­schnur ihrer Haushaltspolitik

Um in Vorbereitung bzw. im Laufe eines Haushaltsjahres nach einem standardisierten Verfahren für alle Einrichtungen verlässlich die Erstellung eines Haushaltes und die Haushaltsanpassungen vornehmen zu können, wurde vom Fachbereich Haushalt und Finanzen eine Verfahrensanweisung ausgearbeitet, die alle Aufgaben präzise zwischen den Einrichtungen, dem Ministerium und der Regierung zuordnet. Größtmöglich wurde dabei auf die elektronische Zustellung von Dokumenten und die Vermeidung doppelter Arbeitsschritte bei der Eintragung von Haushaltsdaten geachtet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Verfahrensanweisung zur Genehmigung der Haushalte der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergeben sich unmittelbar keinen finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Der Entwurf der Verfahrensanweisung, der vom Fachbereich Finanzen und Haushalt vorbereitet wurde, erfuhr durch den Direktionsrat des Ministeriums in seiner Sitzung vom 21. März 2016 ein positives Gutachten (Tagesordnungspunkt 3.1.).

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft