Sitzung vom 14. April 2016

Dienstleistungsvertrag zwischen der Fachhochschule Nordwestschweiz, Pädagogische Hochschule, und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2016 bis 2020 im Rahmen des Projekts „Schulentwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Dienstleistungsvertrag zwischen der Fachhochschule Nordwestschweiz Pädagogische Hochschule und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2016 bis 2020 im Rahmen des Projekts „Schulentwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft zeichnet sich gegenwärtig der Bedarf an Weiterentwicklung im Bereich von Schule und Unterricht ab. Insbesondere die Stärkung der Schulleitungen in der Übernahme ihrer Führungsverantwortung steht prioritär auf dem Handlungsplan des Fachbereichs Pädagogik des Ministeriums.

Um dieses Ziel zu verwirklichen wurde Kontakt aufgenommen zur Fachhochschule Nordwestschweiz Pädagogische Hochschule. Hier hat man gute Erfahrungen mit Langzeitprojekten gemacht, die nachhaltige Effekte in den Schulen erzielen.

1. Inhaltliche Angaben

1. Ausgangslage

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft zeichnet sich gegenwärtig ein großer Bedarf an Weiterentwicklungen im Bereich von Schule und Unterricht ab. Zu erwähnen sind beispielsweise kompetenzorientierter Unterricht, Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen …

Erkenntnisse der internationalen Schulentwicklungsforschung zeigen, dass der bis jetzt bevorzugte Veränderungsweg über die individuelle Lehrerfortbildung wenig geeignet ist, um eine Schulentwicklung zu ermöglichen, die nachhaltige Effekte erzeugt.

Die elementaren Strukturen für eine funktionsfähige bzw. nachhaltige Schulentwicklung sind in der Deutschsprachige Gemeinschaft gegenwärtig nur teilweise vorhanden. In Ländern mit einer etablierten Schulentwicklungspraxis haben sich vor allem die folgenden Rahmenbedingungen als Ermöglichungsstrukturen herausgebildet und bewährt:

Die Entwicklungsverantwortung muss vor Ort (d.h. an der Einzelschule) wahrgenommen werden. Eine Mitbeteiligung der Schulleitung sowie die Mitgestaltung der Einzelschule bei der Umsetzungsplanung von zentral vorgegebenen Entwicklungszielen und -schwerpunkten ist wichtig, um eine hinreichende Motivationsbasis auf der Ebene der Schulen zu schaffen.

Befähigung zum partizipativen Projektmanagement: Schulleitungen brauchen eine offene, aber trotzdem klar definierte und in wichtigen Eckpunkten verbindliche Projektstruktur sowie ein hohes Maß an Moderationskompetenz, um die Lehrpersonen an den Entwicklungsprozessen vor Ort sinnvoll zu beteiligen.

Klare Leitungsstrukturen, die einerseits die Personalentwicklungsverantwortung vor Ort sowie Partizipation ermöglichen, andererseits aber auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Verbindlichkeit für getroffene Entscheidungen eingefordert werden kann.

Funktionsfähiges Qualitätsmanagement - insbesondere mit funktionsfähigen Reflexions-, Feedback- und Evaluationskreisläufen: Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Entwicklungsprozesse vor Ort die Ziele erreichen bzw. dass eventuelle Zielabweichungen rechtzeitig erkannt werden.

Kooperative Strukturen innerhalb der Kollegien: Diese sollen ein gemeinsames, gegenseitig unterstützendes Voranschreiten in Entwicklungsprojekten ermöglichen (als Gelingensbedingung für systematische Unterrichtsentwicklung).

Mehrjährige Entwicklungspläne, welche Klarheit über die langfristigen Entwicklungsvorhaben bringen - unter Berücksichtigung sowohl der strategischen Ziele als auch der vorhandenen Ressourcen.

Netzwerkverbund von Schulen, die mit denselben Entwicklungs- und Profilierungs­schwerpunkten unterwegs sind und sich im Entwicklungsprozess gegenseitig anregen und unterstützen.

2. Ziele

Mit Blick auf die oben genannten Gelingensbedingungen lassen sich für den Aufbau einer entwicklungsfreundlichen Schulstruktur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die folgenden Entwicklungsziele festlegen:

(1) Schaffen der strukturellen Voraussetzungen an den einzelnen Schulen, damit funktionsfähige, nachhaltige Schulentwicklung möglich ist. Dazu gehören:

Schaffen der Grundstrukturen eines funktionsfähigen Qualitätsmanagements. Dazu gehören Feedback, Selbstevaluation, Erkennen und Bearbeiten von gravierenden Q-Defiziten (Aufbau von geeigneten Strukturen, Prozessen, Praxiskompetenz)

Schaffen von Rahmenbedingungen, die es den Schulleitungen ermöglichen/erleichtern, Führungsverantwortung wahrzunehmen. Dazu gehört u.a.: Schaffen von entwicklungsorientierten Führungsstrukturen (z.B. Aufbau einer Projektsteuergruppe, Team- resp. Kooperationsstrukturen, welche gegenseitige Unterstützung bei Entwicklungsprojekten ermöglichen; Klärung der Führungsrolle und -verantwortung in einem partizipativen Schulverständnis)

Begleitung der Schulleitungen beim Aufbau der neuen Führungsroutinen (Durchführung von Unterrichtsbesuchen; Realisierung von entwicklungsorientierten Mitarbeitergesprächen u.a.)

(2) Begleitung der Schulen bei der Planung und Umsetzung eines größeren pädagogisch-didaktischen Entwicklungsprojekts mit folgenden Rahmenvorgaben:

Die inhaltlichen (pädagogisch-didaktischen) Projektschwerpunkte werden in Rücksprache mit den beteiligten Schulen festgelegt. Sie sollen aktuelle Anliegen der Schule und der zentralen Bildungsverwaltung aufgreifen. (Ein bereits bestehendes Entwicklungsanliegen soll aufgegriffen werden, nicht ein zusätzliches, neues Projektthema.)

Die Projektschwerpunkte sollen so gewählt werden, dass strukturelle und unterrichtspraktische Entwicklungen miteinander verknüpft sind und sich alle Personen eines Kollegiums angesprochen fühlen.

Verbunden mit dem inhaltlichen Projektschwerpunkt erfolgt eine Qualifizierung der Schulleitungen, der schulinternen Steuergruppen und sowie der beteiligten Projektgruppen/Kollegien.

Die geplanten pädagogisch-didaktischen Entwicklungsprojekte sollen sich positiv auf die Lehr- und Lernqualität im Unterricht auswirken.

(3) Aufbau und Nutzung eines Netzwerks von innovationsbereiten Schulen:

Gemeinsame Qualifizierung der beteiligten Schulleitungen und Steuergruppen

Moderierter Erfahrungsaustausch

Gemeinsame Problembearbeitung

2. Referenten

Die Herren Michele Eschelmüller und Prof. Dr. Norbert Landwehr (Referenzen zur Person siehe Anlage 2) sind durch ihre Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Pädagogische Führungskräfte und durch ihre Publikationen sowohl im Kabinett als auch im Fachbereich bekannt.

3. Orte und Termine

Für die Durchführung ist der Zeitraum zwischen 01.07.2016 und 30.06.2020 vorgesehen. Eine Steuergruppe zur Betreuung des Projektes hat sich zu einem ersten Treffen mit den beiden Referenten im November 2015 zusammengefunden.

Im Rahmen eines thematischen Forums soll das Projekt im Oktober 2016 allen Schulleitern der DG, sowohl Primar- als auch Sekundarschule, vorgestellt werden. Anschließend an diese Veranstaltung haben interessierte Schulen die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme an dem Projekt zu bewerben. 5 bis 7 Pilotschulen können in diesem ersten Durchlauf betreut werden.

Der offizielle Start mit diesen Schulen ist für März 2017 angesetzt. Daran anschließend werden die Schulleiter und ihre Projektsteuergruppe dreimal jährlich an zwei Tagen durch die beiden Experten in der Umsetzung ihres schuleigenen Entwicklungsprojektes aus dem Bereich der individuellen Förderung betreut, beraten und in den nötigen Fertigkeiten fit gemacht. Zwischen diesen Veranstaltungen finden auf Anfrage Beratungstermine mit den Schulentwicklungsberatern der DG statt.

4. Abschluss der Ausbildung

Während der gesamten Laufzeit des Projektes wird parallel eine Resonanzgruppe mit interessierten, jedoch nicht direkt beteiligten Schulleitern die Entwicklungen beobachten, ggf. Rückmeldungen geben und sich auf eine mögliche Teilnahme an einer zweiten Runde vorbereiten.

Im ersten Halbjahr 2020 wird das Projekt evaluiert, die Ergebnisse werden kommuniziert und ein Folgeprojekt unter Mitwirkung der Schulleiter aus der ersten Gruppe wird vorbereitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Anschließend an die Auftragsveröffentlichung als „Vereinfachtes Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung“ konnte nach der Angebotseröffnung am 29.10.2015 die Fachhochschule Nordwestschweiz Pädagogische Hochschule für die Durchführung des Auftrages ausgewählt werden (siehe Lastenheft als Anlage 3 und Protokoll der Angebotseröffnung als Anlage 4).

In dem oben dargestellten Projektdesign (3 Veranstaltungen jährlich à 2 Tage mit 2 Referenten sowie 2 jährliche Treffen der Steuergruppe mit den Referenten) muss mit jährlichen Kosten von maximal 30.000,00 Euro (inklusive Spesen) gerechnet werden.

Bei einer Projektdurchführung über einen zeitlichen Rahmen von 4 Schuljahren, 5 Haushaltsjahren, ergibt sich daraus ein Gesamthaushalt für die Umsetzung von

125.000,00 EUR, die wie folgt auf die Rechnungsjahre 2016 bis 2020 verteilt werden müssten:

HH 2016

 

Dienstleistungsvertrag inkl. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten

20.000,00 €

 

 

HH 2017

 

Dienstleistungsvertrag inkl. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten

30.000,00 €

 

 

HH 2018

 

Dienstleistungsvertrag inkl. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten

30.000,00 €

 

 

HH 2019

 

Dienstleistungsvertrag inkl. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten

30.000,00 €

 

 

HH 2020

 

Dienstleistungsvertrag inkl. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten

15.000,00 €

Gesamtkosten

125.000,00 €

 

Diese Mittel müssen über die erste Haushaltsanpassung im Haushalt OB 30 12.11 für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 vorgesehen werden, da diese Mittel im Haushalt 2016 momentan nicht zur Verfügung stehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 01. April 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Königlicher Erlass vom 8. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen