Sitzung vom 17. Mai 2016

PPP Schulen Eupen – Genehmigung der Projektänderungsvereinbarung (PÄV) Nr. 196c – Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) am KAE - Bauauftrag 118.406,92€ inkl. MwSt.

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die Projektänderungsvereinbarung Nr. 196c bezüglich der Errichtung und des Betriebs eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) am Königlichen Athenäum Eupen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Projektänderungsvereinbarung Nr. 196c ermöglicht durch die Errichtung und den Betrieb eines BHKWs eine wirtschaftlichere und nachhaltigere Energieversorgung am Standort KAE.

Die Funktionsweise eines BHKW basiert auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Hierbei werden in einer Anlage gleichzeitig Strom- und Wärmeenergie erzeugt.

Die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Anlage sind mithilfe einer von der Wallonischen Region zur Verfügung gestellten Software nachgewiesen worden.

Zudem wurden im Rahmen des Förderprogramms UREBA Exceptionnel 2013 für die Errichtung eines solchen BHKWs Fördermittel bei der Wallonischen Region beantragt und seitens der Behörde in Höhe von max. 47.145€ zugesagt, insofern die Umsetzung bis Ende Juni 2016 erfolgt.

Die von der Projektgesellschaft angezeigten Mehrkosten in Höhe von 118.406,92€ inkl. 6% MwSt. für die Errichtung und in Höhe von 1.135,19€ inkl. 6% MwSt. pro Quartal für den Betrieb der besagten Anlage wurden vom Fachbereich Infrastruktur bewertet und für angemessen befunden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

OB 70, PR 07, ZW 72.10.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 3. Mai 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

PPP – Projektvertrag vom 21.12.2010 – §16 Um- und Ergänzungsbaumaßnahmen, Zusatzleistungen

Gesetz über öffentliche Aufträge vom 15.06.2006 – Art. 26, §1, 1.a);

Königlicher Erlass über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 15.07.2011 – Art. 105, §1, 2.