Sitzung vom 17. Mai 2016

Partnerschaftscharta zwischen allen Partnern des Hauses der Sprachen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Partnerschaftscharta zwischen allen Partnern des Hauses der Sprachen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 25. April 2014 wurde das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden unterzeichnet. Punkt VI des Bereichs Unterrichtswesen und Ausbildung präzisiert, dass die Provinz Lüttich und die Deutschsprachige Gemeinschaft übereinkommen, ihre Kräfte zu bündeln und das Erlernen fremder Sprachen zu fördern. Die Bürger sollen innerhalb einer Frist von zehn Jahren ausreichende Kenntnisse in wenigstens einer Fremdsprache eines Euregio-Landes erwerben können.
Im Rahmen des Abkommens zwischen der Provinz Lüttich und der DG wird seit einigen Jahren bereits ein Sprachenlehrer der DG für die Einrichtung der Provinz „Maison des Langues“ in Lüttich freigestellt.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Anliegen des in Lüttich angesiedelten „Maison des langues“, mithilfe der zu unterzeichnenden Charta aufzuzeigen, dass alle Partner des „Maison des langues“ dazu beitragen, die Sprachen der Euregio zu fördern. Die Charta stellt somit eine moralische Verpflichtung dar.

Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigt die DG somit ihre angestrebte Zusammenarbeit mit der Provinz Lüttich zur Sprachförderung in der Euregio.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 25. April 2014 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden