Sitzung vom 17. Mai 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe sieht in Artikel 19 die Aufsicht der anerkannten Einrichtungen durch die von der Regierung bezeichneten Personen vor.

Gaetane Burnotte, die bisher mit den Inspektionsaufgaben befasst war, ist nicht mehr Personalmitglied des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auf Vorschlag des Fachbereichs wird Frau Burnotte deshalb durch Frau Julia Hepp, die Aktenverantwortliche in diesem Bereich ist, ersetzt.

In den Situationen, in denen spezifische pflegerische Tätigkeiten inspiziert werden, wird Frau Mireille Thomas, Krankenpflegerin und Gesundheitswissenschaftlerin, die Inspektorin Frau Hepp unterstützen.

Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Dana Mattar unterstützt die Inspektorin Frau Julia Hepp bei der Prüfung der administrativen Unterlagen. Hierdurch wird eine inhaltliche Effizienz erzielt. Frau Karin Cormann unterstützt Frau Julia Hepp in schwierigen Inspektionssituationen, dies nur bei Bedarf.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 29. April 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe, Artikel 19.