Sitzung vom 4. Mai 2016

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung für die Jahre 2016 – 2019

1.  Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrags zwischen der

Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB) für die Jahre 2016 – 2019.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird beauftragt, den Entwurf dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zustimmung zu übermitteln.

2.  Erläuterungen:

Vorliegender Geschäftsführungsvertrag (GFV) wurde im Rahmen von Begleitausschüssen mit Vertretern des Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung, der Regierung und des Fachbereichs (FB) Familie und Soziales ausgearbeitet.

Der GFV beschreibt einerseits die von der VoG zu erbringenden Verpflichtungen und andererseits die für die Dauer des Vertrags zugesagten Finanzmittel, die nicht über den Erlass über die Kinderbetreuung vom 22. Mai 2014 geregelt werden.

Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft, um die Kontinuität der Verträge zu sichern.

Der GFV regelt folgende Aufgaben und Angebote:

  • die Aufgabenbeschreibung der Krippen, des Tagesmütterdienstes und der außerschulischen Betreuung;

  • die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten;

  • die Zusammenarbeit mit der Regierung und dem Ministerium;

  • die Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung;

  • die Öffentlichkeitsarbeit;

  • die Bewertung der Aufgabenumsetzung;

  • die Aufgaben des Management-Assistent.

Neben den Basisaufgaben regelt der GFV die politischen Absichten in der Kinderbetreuung:

  • der Ausbau bedarfsgerechter, familienfreundlicher Kinderbetreuungsangebote;

  • die Inklusion in der außerschulischen Betreuung;

  • die Aufwertung des Statuts der konventionierten Tagesmütter;

  • die Online-Reservierung von Kinderbetreuungsplätzen und das Elternportal;

  • die Prozessoptimierung anhand einer Organisationsanalyse des gesamten Dienstes;

  • neue Aufgaben und Projekte, nach Gutachten des Begleitausschusses und nach Entscheidung der Regierung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Neben der Bezuschussung, die durch den Erlass vom 22. Mai 2014 zugunsten der Dienste für Kinderbetreuung geregelt sind, werden für folgende Projekte Zusatzkosten entstehen:

5.4.1.: Organisationsanalyse des RZKB (OB 20);

5.4.2.: Bedarfserhebung und Online-Reservierung von Kinderbetreuungsplätzendurch die Software little bird® und ein Elternportal (OB 50, Pr. 11);

5.5: Neue Aufgaben und Projekte im Hinblick auf den Ausbau bedarfsgerechter            Kinderbetreuungsangebote, die zurzeit noch nicht definiert sind (OB 50, Pr.11).

4. Gutachten

Der Verwaltungsrat der VoG Regionalzentrums für Kleinkindbetreuung hat dem

Entwurf des GFV 2016 zugestimmt

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. April 2016 liegt vor.

5.  Rechtsgrundlage:

Artikel 13 des Dekretes vom 31. März 2014 über die Kinderbetreuung.

Artikel 70, 90, 104, 113, 159, 191 und 202 des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung.