Sitzung vom 28. April 2016

Erhöhung der Funktionssubvention für das Haushaltsjahr 2016 von Kaleido VE: 87.038,40 Euro / AE: 79.038,40 Euro zur Begleichung der Miete der Knotenpunkte (57.038,40 Euro) und zwecks Organisation einer einmaligen außergewöhnlichen, verpflichtenden Weiterbildung der Mitarbeiter (VE: 30.000 Euro; AE: 22.000 Euro)

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt für das Haushaltsjahr 2016 die Erhöhung der Dotation für Kaleido um insgesamt VE: 87.038,40 Euro / AE: 79.038,40 Euro zur Begleichung der Miete der Knotenpunkte (57.038,40 Euro) und zwecks Organisation einer einmaligen außergewöhnlichen, verpflichtenden Weiterbildung der Mitarbeiter in frühkindlicher Beratung (VE: 30.000 Euro;    AE: 22.000 Euro). Die Summe wird in Zwölfteln ausbezahlt.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Miete der Knotenpunkte von Kaleido 2016

Mit der Fertigstellung bzw. den Umzug in die neuen Räumlichkeiten der Kaleido-Knotenpunkte werden höhere Mietzahlungen fällig, die in der Dotation für Kaleido vorgesehen werden müssen.

Da bei der Erstellung des Ursprungshaushalts 2016 Ende August 2015 noch nicht klar war, ab wann die Knotenpunkte in Eupen und Büllingen fertig gestellt wurden und für den Knotenpunkt Sankt Vith noch nicht klar war welche Miete zu zahlen sei, wurde beschlossen die 1. Verschiebung bzw. die 1. Haushaltsanpassung für den Haushalt 2016 abzuwarten, um die entsprechende korrekte Summe vorzusehen (siehe E-Mail von Lorenz Paasch vom 27. August 2015 und folgenden E-Mail-Verkehr sowie die Simulation zu den Mieten im Anhang).

Für den Knotenpunkt in Sankt Vith ist eine Miete von insgesamt 6.160 Euro/Monat vorgesehen. Dies stellt eine Differenz von 4.660 Euro/Monat zur vorherigen Miete bzw. für das Haushaltsjahr 2016 eine Differenz von insgesamt 57.038,40 Euro dar. Die Dotation von Kaleido muss für das Haushaltsjahr 2016 entsprechend angepasst werden.

Weiterbildung der Beraterinnen für frühkindliche Entwicklung

Gemäß Artikel 6.3 §1 Punkt 8 des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen müssen die Berater für frühkindliche Erziehung neben einem Bachelor in Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften eine 10 ECTS-Punkte umfassende Zusatzausbildung in systemischer Beratung aufweisen. Das aktuelle Personal von Kaleido in diesem Bereich muss entsprechend weitergebildet werden. Für diese einmalige, außergewöhnliche und verpflichtende Ausbildung fehlen die entsprechenden Mittel in den Funktionssubvention von Kaleido (siehe Antrag von Kaleido vom 8. März 2016 in der Anlage).

Ein entsprechender Kostenvoranschlag vom Institut für Beratung und Supervision, Kapitelstraße 3 in D-52066 Aachen veranschlagt die Kosten dieser Weiterbildung auf insgesamt 37.200 Euro verteilt auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Kaleido fragt nun eine Erhöhung der Funktionssubvention von VE: 30.000/AE: 22.00 Euro an. (Siehe Angebot in der Anlage.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Haushaltsposten 30/13/43.26 „Funktionssubventionen für das offiziell subventionierte Unterrichtswesen“ wird mit insgesamt VE: 87.038,40 Euro / AE: 79.038,40 Euro belastet. Die Summe wurden durch die 1. Haushaltsverschiebung des Haushalts 2016 vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. April 2016 liegt vor.

Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom
21. April 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen