Sitzung vom 28. April 2016

Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Mit dem Zusammenarbeitsabkommen vom 28. März 2014 wurde eine gegenseitige Unterstützung im Bildungsbereich zwischen der DG und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald angestrebt. Dieses Abkommen lief über einen Zeitraum von zwei Schuljahren: dem Schuljahr 2013-2014 und dem Schuljahr 2014-2015.

Das neue Abkommen hat zum Ziel, die bereits begonnene Zusammenarbeit im Bildungsbereich fortzuführen und die Kooperationsfelder zu aktualisieren. In dem vorliegenden Dokument wurden folgende Kooperationsfelder festgehalten:

  • Sprachenerwerb im Kleinkindalter
  • Frühe Heranführung an Naturwissenschaften
  • Zusammenarbeit von Schulen beider Regionen
  • Zusammenarbeit bei der Aus- und Weiterbildung sowie der Vermittlung von Fachkräften

Somit werden die beiden ersten Kooperationsfelder fortgeführt und zwei neue aufgenommen.

Durch die angedachten gemeinsamen Projekte im Bildungsbereich kann die Umsetzung und fortwährende Weiterentwicklung des bildungspolitischen Gesamtkonzepts der jeweiligen Bildungsregionen als zentrale Aufgabe noch gezielter weitergeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des durch das Abkommen geschaffenen strukturellen Austausches zwischen den beiden Gebietskörperschaften ergeben sich für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ausgaben in Höhe von circa 10.000 Euro, die der Zuweisung OB30 PR11 ZW 12.11 entnommen werden.

Haushaltsjahre

Kosten

2016

2.000 €

2017

2.000 €

2018

2.000 €

2019

2.000 €

2020

2.000 €

 

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. April 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft