Sitzung vom 28. April 2016

Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an DG-Projekte im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen der Euregio Maas-Rhein

1. Beschlussfassung :

Im Rahmen der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen genehmigt die Regierung für die vorliegenden Projektanträge folgende Beträge:

  • „Very Contemporary – IKOB“(1000 Euro);

  • „Euregio Dance Cup“(1000 Euro);

  • „3 Lands Women Cup (500 Euro);

  • Karnevals-CD „Lot dech Jue“(500 Euro);

  • Ensemble Eastbelgica(500 Euro);

  • „Kunstroute Weser-Göhl“ (500 Euro).

Der Ministerpräsident wird beauftragt, die Euregio Maas-Rhein entsprechend zu informieren.

2. Erläuterungen :

Die Euregio Maas-Rhein feierte 2011 ihr 35. Jubiläum. Aus diesem Anlass hat der Vorstand der Euregio am 8. Februar 2011 eine Neuauflage der kleinen euregionalen Projekte und Veranstaltungen beschlossen, die auch 2016 weiterhin Bestand hat. Allerdings stehen jeder der fünf Partnerregionen nicht mehr 10.000 Euro für Projekte aus ihrer Region zur Verfügung, sondern nur noch 7.500 Euro. Das entsprechend einem Beschluss des Vorstands der Euregio Maas & Rhein vom 6. Dezember 2013.

Ein Zuschuss von maximal 2.500 Euro für kleine grenzüberschreitende Projekte und Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport, Vereinsleben und bürgerschaftliches Engagement ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

•        Die Aktivität muss ausführlich beschrieben werden. Allgemeine Begriffe wie „Begegnungsmaßnahme“, „grenzüberschreitende Kontakte“ usw. genügen nicht. 

•        Dem Antrag muss ein Kostenplan beigefügt werden.

Die Beurteilung der Projekte und Veranstaltungen erfolgt auf der Basis folgender Kriterien:

•        das Projekt soll zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Menschen in der Euregio  Maas-Rhein beitragen;

•        der grenzüberschreitende Charakter soll durch eine nachweisbare Teilnahme von Projektpartnern aus mindestens zwei Partnerregionen zum Ausdruck kommen;

•        in Ausnahmefällen können auch Projekte berücksichtigt werden, die nur durch eine Partnerregion organisiert werden, diese müssen dann aber eine besonders große euregionale Ausstrahlung haben.

•        die Zielgruppe des Projektes soll möglichst breit sein;

•        der Förderanteil kann in keinem Fall höher sein als 50% der Gesamtkosten der Maßnahme.

•        Bei allen Veröffentlichungen, muss die Unterstützung des Projektes durch die EMR deutlich angegeben werden.

Der Vorstand der Euregio Maas-Rhein entscheidet auf Vorschlag der Partnerregionen über die Gewährung und die Höhe eines Zuschusses.

Es wird vorgeschlagen keine Anträge zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit bereits mindestens fünfmal bezuschusst wurden, die von der DG über das Kulturförderdekret im Rahmen der Bezuschussung von Kulturveranstaltern oder –produzenten oder im Rahmen eines besonderen Kulturprojekts bezuschusst werden. Nicht berücksichtigt wurden Anträge, die nicht den Kriterien der Euregio Maas-Rhein entsprechen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine, da der Zuschuss aus dem Haushalt der Stichting Euregio Maas-Rhein ausgezahlt wird.

Projektname  Zuschuss      Saldo für weitere Projekte DG

Very Contemporary  1000 Euro    

3 Lands Women Cup          500 Euro      

Kunstroute Weser-Göhl      500 Euro      

Lot dech Jue / Karnevals-CD        500 Euro      

Ensemble Eastbelgica        500 Euro      

Euregio Dance         1000 Euro               

Tanzende Stadt       0 Euro

Meakusma Festival  0 Euro

Christian Klinkenberg Orchestra   0 Euro

WinterTräumerei     0 Euro

Springreitturnier      0 Euro

Gemeinde Büllingen 0 Euro

Total   4000 Euro     3500 Euro

4. Gutachten :

Die Kriterien wurden vom Fachbereich Außenbeziehungen und europäische Programme überprüft.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft