Sitzung vom 21. April 2016

Öffentliche Ausschreibung: „Ausarbeitung eines Integrationskurses für Migranten“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags „Ausarbeitung eines Integrationskurses für Migranten“.

Der Minister für Familie,  Gesundheit und Soziales wird mit der Bekanntmachung des öffentlichen Auftrages auf nationaler Ebene beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat die „Arbeitsgruppe Integrationsparcours“ im Mai 2015 eingesetzt und damit beauftragt, Empfehlungen zur konkreten Gestaltung eines Eingliederungsweges für Migranten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu formulieren. Die Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe ist Teil der ersten Maßnahme des Zukunftsprojektes „Miteinander stark“ im Regionalen Entwicklungskonzept der DG.

Die Arbeitsgruppe tagte erstmals im Mai 2015 und trifft sich seitdem monatlich. Zum 1. Juli 2016 erwartet die Regierung die konkreten Empfehlungen, wie der Integrationsparcours für die Deutschsprachige Gemeinschaft aussehen soll.

Die verschiedenen Elemente des Parcours stehen bereits fest. Hierzu soll auch ein Modul „Integrationskurs“ gehören. Wenngleich in der DG bereits viele Elemente des Integrationsparcours bestehen, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen solchen Kurs. Daher hat der Minister für Soziales Rücksprache mit der Arbeitsgruppe Integrationsparcours gehalten und um die Übermittlung von Empfehlungen für den Inhalt eines Integrationskurses gebeten. Ein wichtiger Schritt für die Integration von Migranten ist das Vermitteln der Werte, Rechte und Pflichten unserer Gesellschaft. Der Integrationskurs ist das passende Instrument dazu. Außerdem ist für das Erlangen der belgischen Staatsbürgerschaft u. a. die Teilnahme an einem Integrationskurs notwendig.

Anhand der gesammelten Erkenntnisse aus Flandern und der Wallonie sowie anhand der Erfahrungen der Mitglieder hat die Arbeitsgruppe eine Inhaltsangabe und ein Konzept für den Bürgerkurs vorgeschlagen. Der Auftrag zur inhaltlichen Ausarbeitung wird öffentlich  ausgeschrieben.

Das Lastenheft zu diesem Auftrag sieht vor, dass der Inhalt des Kurses innerhalb von 3 Monaten erarbeitet werden soll. Es wird betont, dass es sich bei diesem Auftrag nur um die inhaltliche Erarbeitung handelt und noch nicht den Druck, das etwaige Übersetzen in andere Sprachen, das Erteilen des Unterrichtes o.ä. beinhaltet.

Dabei müssen verschiedene Kriterien beachtet werden, wie z.B. das spezifische Zielpublikum und das Verwenden einer leichten Sprache. Das Handbuch sollte genügen, um 60 Stunden Unterricht geben zu können, wissend dass dieser sehr praxisorientiert gestaltet werden soll. Das Handbuch muss alle Themenfelder beinhalten, die die Arbeitsgruppe festgelegt hat. Diese dürfen ggf. ergänzt werden, insofern diese Ergänzung als unerlässlich für das bessere Verständnis Belgiens oder der DG gesehen werden kann.

Der Träger selbst sollte  Erfahrung im Bereich Pädagogik und / oder Arbeit mit Migranten aufbringen.

Zur Realisierung des Auftrages steht es dem Träger frei mit anderen Einrichtungen zu kooperieren. Alle Kooperationen müssen explizit im Angebot genannt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die öffentliche Ausschreibung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Beauftragung des Anbieters wird jedoch finanzielle Auswirkungen haben, die sich aus der Vergabe des Auftrages ergeben. Der Auftrag wird im Rahmen eines öffentlichen Verhandlungsverfahrens vergeben.

Im Haushalt 2016 ist im OB 50. Pr 15 ZW 12.11. ein Betrag in Höhe von 10.000 € vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors ist vor der Auftragsvergabe erforderlich.

Ein erstes Gutachten des Finanzinspektors wird zum Entwurf des Lastenheftes angefragt. Der Finanzinspektor hat sein Gutachten am 14. April 2016 abgegeben.

Das Lastenheft wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei ausgearbeitet.

5. Rechtsgrundlagen:

Das Gesetz vom 24. Dezember 1993 über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.