Sitzung vom 21. April 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Sitzabkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2012 und zu Genf am 9. Juli 2012

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Sitzabkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, geschehen zu Brüssel am 29. Juni 2012 und zu Genf am 9. Juli 2012.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 48 § 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss bezieht sich auf ein Sitzabkommen und kann daher Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Diese Auswirkungen sind allerdings nicht bezifferbar.

4. Gutachten:

Das Gutachten 58.997/4 des Staatsrates vom 21. März 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen