Sitzung vom 21. April 2016

Aktionsplan Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Aktionsplan Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen.

Die Minister sind, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich, mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Am 19.11.2015 beschloss die Regierung eine Zusammenarbeit mit der Herbert Quandt-Stiftung (HQS) zur Ausarbeitung von Maßnahmen zum Thema Interkultureller und          -religiöser Dialog im Bildungswesen, darunter die mögliche Sensibilisierung pädagogischer Fachkräfte im Bereich der Interreligiosität, die Vorstellung von Standards des interreligiösen Lernens für Schulverwaltungen oder die Förderung interreligiöser und religionsdidaktischer Kompetenzen bei angehenden Kindergärtnern.[1]

Zur Grundhaltung der HQS gehört, dass sie sich als Entwicklungspartner versteht. In diesem Sinne wünschte sie sich einen engen Kontakt mit den Verantwortlichen aller betroffener Einrichtungen und Organisationen während ihrer gesamten Beratungstätigkeit.

Am 12.01.2016, 15.02.2016 und 18.03.2016 fanden in Beisein von Vertretern der HQS drei Projekttage mit insgesamt 7 Expertengesprächen statt. Hierin einbezogen waren die VoG ACESE, die Autonome Hochschule, das Bistum Lüttich, die evangelische Kirchengemeinde Eupen/Neu-Moresnet, das freie subventionierte Unterrichtswesen, die Gemeinden Amel, Büllingen, Burg–Reuland, Büllingen, Bütgenbach, Lontzen und Raeren, der Dienst Info Integration des Roten Kreuzes, die Fachbereiche Ausbildung und Unterrichtsorganisation, Pädagogik und Unterrichtspersonal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das öffentlich subventionierte Unterrichtswesen, die orthodoxe Gemeinde Eupen, die Pfarrverbände Bütgenbach, Eupen/Kettenis und St.Vith, der RESI-Rat, das Gemeinschaftsunterrichtswesen (Primar und Sekundar), die Stadt Eupen, die Stadtgemeinde St.Vith, das Zentrum für Förderpädagogik sowie Inspektoren der katholischen, orthodoxen und protestantischen Konfessionen.

Auf Basis der Expertengespräche hat die HQS schließlich eine Expertise für die DG ausgearbeitet.[2] Diese dient als Grundlage zur Formulierung des Aktionsplans Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen.

Der Aktionsplan Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen umfasst Projektarbeit in den Schulen und den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes (ZAWM), Fortbildungsangebote für Schulleiter, Direktoren, Lehrer, pädagogische Fachkräfte, Schüler, Auszubildende und Eltern, die Durchführung eines Markts der Möglichkeiten, die Umsetzung des EAS-Dekrets, Coaching und Einzelberatung für Lehrer mit „interkultureller Funktion“ sowie die Schaffung einer Anlaufstelle für interkulturellen Dialog, die die Umsetzung der Maßnahmen koordiniert. Die Regierung hält es für sinnvoll, die Implementierung der Anlaufstelle bei Info Integration zu prüfen.

Zur Umsetzung des Aktionsplans Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen reserviert die Regierung finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 €. Alle Bildungseinrichtungen haben die Möglichkeit, diese Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen zum interkulturellen und -religiösen Dialog zu beantragen.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die zur Umsetzung des Aktionsplans Interkultureller und -religiöser Dialog im Bildungswesen notwendigen Mittel belaufen sich auf 50.000 €, zu Lasten des Organisationsbereichs 30, PR 11, ZW 12.11.

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage

Keine.

 


 

[1] Vgl. EXVIII/19.11.2015/OP/192

[2] Siehe Anlage 2 : Expertise der Herbert Quandt-Stiftung