Sitzung vom 21. April 2016

Jahresabschluss 2015 der Dienste der Hauptverwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG den Jahresabschluss 2015 der Dienste der Hauptverwaltung.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof den Jahresabschluss zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG beschriebenen Dokumente. Nachstehend auszugsweise die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben:

 

(*) Haushaltsergebnis

(**) Ergebnis laut Norm Hoher Finanzrat

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft