Sitzung vom 14. April 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Prüfungen und die Abschlussprüfungen umfassen jeweils eine schriftliche Prüfung in drei Fächern sowie praktische Prüfungen, jeweils bestehend aus einer Prüfung am Krankenbett und einem Pflegebericht, und die mündlichen Prüfungen über sämtliche Fächer des Studienprogramms des betreffenden Studienjahres.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:

  1. einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die von der Regierung unter den Beamten der Stufe 1 des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder den Inspektoren-Beratern, die im aktiven Dienst oder im Ruhestand sind, bezeichnet werden;

  2. Mitgliedern, die unter den Lehrern der von der Deutschsprachigen und der Französischen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Krankenpflegeschulen des ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterrichts ausgewählt werden, wobei sie entweder noch im Dienst oder seit weniger als fünf Jahren im Ruhestand sind;

  3. einem Schriftführer und stellvertretenden Schriftführern, die unter den Personalmitgliedern des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und gegebenenfalls der Französischen Gemeinschaft ausgewählt werden.

    Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, die stellvertretenden Schriftführer und die Mitglieder werden für eine Dauer von vier Jahren von dem für das Unterrichtswesen zuständigen Minister ernannt.

Der Ministererlass vom 10. April 2006 zur Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege ist somit abgelaufen und die Mitglieder müssen neu bezeichnet werden. Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Da Herr Jörg Vomberg nun Leiter des Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation ist, wird das Wort „Referent“ in Artikel 1, zweiter Absatz durch das Wort „Fachbereichsleiter“ ersetzt.

Frau Dr. Verena Greten wird als stellvertretende Vorsitzende durch Frau Catherine Reinertz, Referentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ersetzt, da erstgenannte Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beendet hat.

Frau Christiane Sarlette wird als Schriftführerin durch Frau Yasmin Cools ersetzt.

Herr Siegfried Krings, ehemaliger Dozent an der Autonomen Hochschule, wird durch Frau Andrea Johnen, die ebenfalls Dozentin ist, ersetzt.

Die drei Krankenpflegerinnen, Frau Irene Schroeder-Voigt, Frau Maria Schmitz und Frau Marie-José Remacle, werden durch Frau Susanne Häfner und Frau Dominique-Isabelle Leclou ersetzt.

Alle weiteren Mitglieder werden in Ihrem Mandat erneuert.

Der Ministererlass vom 10. April 2006 zur Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Prüfungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege wird aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 31. März 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege