Sitzung vom 14. April 2016

Arbeitsprogramm im Bereich Unterricht für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zur Umsetzung des Zusammenarbeitsabkommens im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Arbeitsprogramm im Bereich Unterricht für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zur Umsetzung des Zusammenarbeitsabkommens im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 5. Dezember 2000 wurde ein Abkommen zwischen der Republik Frankreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterzeichnet, das die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Unterricht, Ausbildung, Jugend, Sport und Sprachenunterricht thematisiert.

Die Umsetzung dieses Abkommens erfolgt über Arbeitsprogramme. Das vorliegende Programm für die Jahre 2016, 2017 und 2018 ist die Fortschreibung und Erweiterung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2013, 2014 und 2015.

Es entstand in Zusammenarbeit mit der französischen Botschaft in Belgien, der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Fachbereich Jugend und Kultur sowie dem Fachbereich Pädagogik des Ministeriums der DG.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund des vorliegenden Arbeitsprogramms ergeben sich für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ausgaben in Höhe von circa 6.000 Euro, die aus der Zuweisung OB30 PR11 ZW 12.11 entnommen werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 01. April 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen im kulturellen Bereich zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens vom 5. Dezember 2000