Sitzung vom 14. April 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die Verabschiedung des Sonderdekrets vom 20. Januar 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der Gewerkschaften, der Gemeinden, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind, unter anderen:

1.       die Bezeichnung des Direktors, mit Ausnahme des ersten Direktors,

2.       die definitive Ernennung der Personalmitglieder,

3.       die Bezeichnung der zeitweiligen Personalmitglieder,

4.       die Verwendung der Finanzmittel (Haushaltsplan),

5.       die Vergabe von Arbeits-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen,

6.       die Aufstellung eines Inventars aller Immobilien des Zentrums,

7.       die Festlegung von baulichen Maßnahmen und Unterhaltsarbeiten,

8.       die Festlegung der Aufträge an das Personal.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrates wurden durch den Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 bestellt, der durch den Erlass vom 6. November 2014 und den Erlass vom 12. November 2015 abgeändert wurde.

Durch vorliegenden Erlass wird Frau Chantal Fijalkowski (Vertreterin des IAWM) als effektives Mitglied durch ihr bisheriges Ersatzmitglied Frau Christiane Weling ersetzt. Gleichzeitig wird Frau Weling durch Frau Fijalkowski als Ersatzmitglied ersetzt. 

Ferner wird Frau Karin Fatzaun (Vertreterin aus dem Bereich Soziales) durch Frau Julie Souren ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom

25. März 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen