Sitzung vom 14. April 2016

Bestellung der Vertreter der Aufsichtsbehörden in den Ausbildungsrat für Gemeinden und ÖSHZ

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Herrn Gerd Königs und Frau Marlene Hardt als Vertreter der Aufsichtsbehörden in den Ausbildungsrat für die Gemeinden und ÖSHZ des deutschen Sprachgebiets.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, sowie der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales sind, jeder für seinen Bereich, mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 8. Mai 2009 wurde ein Rundschreiben zum Ausbildungsrat für die Gemeinden und ÖSHZ des deutschen Sprachgebiet verabschiedet.

Dieses Rundschreiben regelt die Zusammensetzung und Organisation des Ausbildungsrates sowie die Aufträge und die Vorgehensweise des Ausbildungsrates.

Unter Punkt 1.1.3. wird die Vertretung der Aufsichtsbehörde geregelt. Dieser Punkt sieht vor, dass je eine Vertretung der Minister bestellt wird, die für die Aufsicht über die Gemeinden und über die ÖSHZ zuständig sind.

Für den Aufsichtsminister über die Gemeinden soll Herr Gerd Königs, Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei, bestellt werden.

Für den Aufsichtsminister über die ÖSHZ soll Frau Marlene Hardt, Fachbereich Familie und Soziales, bestellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Rundschreiben vom 8. Mai 2009 zum Ausbildungsrat für die Gemeinden und ÖSHZ des deutschen Sprachgebiet