Sitzung vom 14. April 2016

Einsetzung des Begleitausschusses für die Jugendhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt folgende Mitglieder in den Begleitausschuss der Jugendhilfe:

1.       Als Vertretung des Jugendhilfedienstes und des Jugendgerichtsdienstes:

a.       Als effektives Mitglied: Herr Marc Hamel

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Kathleen Franzen

2.       Als Vertretung des Dienstes für Kaleido:

a.       Als effektives Mitglied: Frau Doris Falkenberg

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Monique Bartholomy

3.       Als Vertretung der Öffentlichen Sozialhilfezentren:

a.       Als effektives Mitglied: Frau Judith Hennen

b.       Als Ersatzmitglied:

4.       Als Vertretung des Sozial-Psychologischen Zentrums:

a.       Als effektives Mitglied: Herr Daniel Dinant

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Jennifer Kohn

5.       Als Vertretung des Zentrums für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung „Mosaik“:

a.       Als effektives Mitglied: Frau Sandra Stoffels

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Josiane Schröder

6.       Als Vertretung der Organisation „Oikos“:

a.       Als effektives Mitglied: Frau Marlies Peetoom

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Annalisa Zeimers

7.       Als Vertretung des Pflegefamiliendienstes:

a.       Als effektives Mitglied: Herr Michael Mertens

b.       Als Ersatzmitglied: Frau Anne Radermacher

Frau Vanessa Schmitz wird als Fachkraft für den Begleitausschuss bezeichnet.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des Dekretes vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen wird in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Begleitausschuss für die Jugendhilfe eingesetzt, der mit der Jugendhilfeplanung und der Prävention beauftragt wird.

Die Regierung bezeichnet die Mitglieder auf Vorschlag der berücksichtigten Institutionen, Dienste und Organisationen. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bezeichnet. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren bezeichnet. Das Mandat ist erneuerbar.

Der Begleitausschuss wird von einer durch die Regierung bezeichneten Fachkraft gelei-tet.

Der Begleitausschuss hat folgende Aufgaben:

1.       die Organisation eines Jugendhilfeforums zur Jugendhilfeplanung und zur Prävention, das alle zwei Jahre bis spätestens 30. Mai stattfindet und an dem die betroffenen Akteure des Jugendhilfebereichs und anderer betroffener Bereiche teilnehmen;

2.       die kontinuierliche Ermittlung des Bedarfs an Hilfeleistungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten sowie die Analyse der Voraussetzungen zur Deckung des Bedarfs, wobei darauf geachtet werden muss, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann;

3.       die Förderung von Initiativen, die dem ermittelten Bedarf entsprechen;

4.       die Prüfung der Opportunität geplanter Initiativen in Bezug auf ihre Wirksamkeit;

5.       die Prüfung der Umsetzbarkeit von Präventionsmaßnahmen, deren Vereinbarkeit mit den festgelegten Schwerpunkten sowie deren regelmäβige Auswertung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Keine Gutachten erforderlich.

5.       Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen.

Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.