Sitzung vom 14. April 2016

Dekretvorentwurf zur Abänderung des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung insbesondere in Bezug auf die Wahlen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Abänderung des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung insbesondere in Bezug auf die Wahlen

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Ziffer 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom 2. April 2003, das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Nach Anwendung von Artikel 139 der Verfassung und gemäß dem Dekret vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft und dem gleichlautenden wallonischen Dekret vom 27. Mai 2004 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft seit dem 1. Januar 2005 im deutschen Sprachgebiet zuständig für die Verwaltungsaufsicht und die allgemeine Finanzierung der Gemeinden.

Die verbleibenden im Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen genannten Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den untergeordneten Behörden blieben vorerst im Befugnisbereich der Wallonischen Region. Seit Verabschiedung der gleichlautenden Dekrete der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region vom 5. Mai bzw. 28. April 2014 gehört die Grundlagengesetzgebung über die Gemeinden nunmehr zum Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung hat Arbeitsgruppen eingesetzt, die diese Gesetzgebung einer gründlichen Durchforstung unterziehen und die je nach Themenfeldern unterschiedlich zusammengesetzt sind. Eine dieser Arbeitsgruppen, der die Bürgermeister der neun Gemeinden angehören, hat sich unter anderem mit Fragen in Bezug auf die Organisation der Gemeinderatswahlen befasst. Die Resultate dieser Überlegungen spiegeln sich insbesondere in den Kapiteln 1 und 4 des vorliegenden Dekretentwurfs wieder.

Die Kapitel 2 und 3 resultieren im Wesentlichen unmittelbar aus der Befugnisübertragung der Grundlagengesetzgebung an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Einerseits ist die für die wallonischen Gemeinden zuständige regionale Kontrollkommission, die mit der Kontrolle der Walausgaben beauftragt ist, durch das entsprechende Gremium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu ersetzen und andererseits soll auch im Bereich der Gemeinderatswahlen eine Verflachung der Verwaltungsstrukturen durch Abschaffung einer intervenierenden Ebene erreicht werden. Wie sich dies bereits bewährt hat, werden die Provinzbehörden im deutschen Sprachgebiet durch die Organe der Deutschsprachigen Gemeinschaft ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Wahlcomputer werden von den Gemeinden angeschafft und sind deren Eigentum. Diese dürften insgesamt rund 750.000 Euro Kosten. Weil diese auch für folgende Föderal- bzw. Gemeinschaftswahlen genutzt werden wird, wird der Föderalstaat 20 % der Investitionskosten übernehmen. Von den restlichen 80% übernimmt die Gemeinschaft die Hälfte. Die restlichen 40 % werden anteilmäßig zur Anzahl Wähler unter den Gemeinden aufgeteilt.

Geschätzte Materialkosten: 300.000 Euro.

Oder:

mittlerweile liegt ein  Angebot vor, das den Ankauf der Computer (133.705 Euro) vorsieht, die dann auch für spätere Wahlen genutzt werden könnten, sowie Software und technische Begleitung (60.137 Euro) und die Miete der eigentlichen Wahlmaschinen für eine Wahl (46.464 Euro). Nach Abzug der Übernahme von 20 % der Anschaffungskosten durch den Föderalstaat (26.741 Euro) bleiben 213.565 Euro die zu gleichen Anteilen von den Gemeinden und der DG übernommen würden.

Geschätzte Kosten für die DG: 106.783 Euro.  

Für die Organisation der Wahlen sind voraussichtlich mindestens drei Personen vorzusehen. Ein Projektleiter und zwei Sachbearbeiter, die alle über ein Minimum an Erfahrung verfügen sollten, sodass folgende Simulation den Überlegungen zugrunde gelegt werden kann:

Mitarbeiter der Stufe 1:  Gehaltstabelle I/4 mit 15 Dienstjahren; Gehalt, Urlaubsgeld, JEP und Arbeitgeberlasten = 72.880,53 Euro pro Jahr

Mitarbeiter der Stufe 2: Gehaltstabelle II/1 mit 10 Dienstjahren; Gehalt, Urlaubsgeld, JEP und Arbeitgeberlasten = 41.457,46 Euro pro Jahr

Für 2 Sachbearbeiter also 82.914, 92

Geschätzte jährliche Personalkosten: 155.795,45 Euro.

Außerdem werden diverse Kosten (z.B. für den Druck und Versand der Wahlaufforderungen, die Wahlhelfer, ....) anfallen, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen sind

4. Gutachten :

Gutachten des Finanzinspektors vom 25. Februar 2016 ist beigefügt.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret 5. Mai 2014