Sitzung vom 14. April 2016

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern - Antrag des Verbandes der deutschsprachigen Turnvereine - VDT (0889)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt dem Verband der deutschsprachigen Turnvereine (VDT) für die Laufzeit vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 eine vollzeitige BVA-Stelle der Kategorie B für die Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der VDT hat am 3. November 2015 einen BVA-Antrag eingereicht. Der VDT beantragt eine zusätzliche vollzeitige BVA-Kraft der Kategorie B, die für die Verwaltungs- und Sekretariatsaufgaben des Verbandes eingesetzt werden soll.

Die derzeitige BVA-Kraft (0,6 VZÄ – Kat. B), die das VDT Sekretariat führt, wird Ende August 2016 pensioniert. Der VDT beantragt einen vollzeitigen Ersatz für diese Stelle mit einer Einarbeitungszeit. Ursprünglich beantragte der VDT eine achtmonatige Aktenübergabe. Einerseits war die Finanzierung der Stelle nicht abgesichert, wodurch sich das Antragsverfahren bis zum jetzigen Zeitpunkt verzögert hat und andererseits ist eine achtmonatige Einarbeitungszeit für diese Stelle zu lange. Die Finanzierung der Restlohnkosten wurde in zwei Treffen mit dem VDT, dem Fachbereich Sport und dem Fachbereich Beschäftigung ausgearbeitet.

Sobald die jetzige BVA-Kraft pensioniert wird, verfällt das Anrecht des VDT auf diese Stelle (0,6 VZÄ). Für Sekretariatsarbeiten bleibt dem VDT anschließend, d.h. ab September, eine BVA-Vollzeitzeitstelle der Kategorie B.

Wie oben erwähnt, wurde der Antrag bereits im November 2015, d.h. vor dem am 25. Februar 2016 von der Regierung ausgesprochenen Moratorium, eingereicht. Da die Finanzierung der Restlohnkosten dieser Stelle bislang nicht gewährleistet war, hat sich der Antrag verzögert, so dass dieser Antrag nicht unter das Moratorium fällt.

Der vollständige Antrag wird der Note an die Regierung beigefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschäftigungshaushalt 2016 wird mit maximal 3.223,86 EUR belastet. Der Beschäftigungshaushalt 2017 wird mit 6.447,72 EUR zusätzlich belastet. Die Mittel können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

Durch die Übernahme der Zielgruppenermäßigung im Rahmen der 6. Staatsreform sind die gesamten finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insb. im Beschäftigungsbereich, seit 2016 nicht mehr so einfach zu berechnen. Die Zielgruppenermäßigung, die im Verhältnis zum Bruttolohn berechnet wird, wird seit 2016 von der Beschäftigungsdotation abgezogen und somit der DG in Rechnung gestellt.

Es kann von ca. 8.000 € Zielgruppenermäßigung, d. h. zusätzliche Kosten für den Beschäftigungsbereich ausgegangen werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 1. April 2016 liegt vor

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 14. Dezember 2000, am 20. Dezember 2001, am 21. Dezember 2006, 14. Mai 2009 und am 13. November 2014.