Sitzung vom 14. April 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. November 2010 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 10. November 2010 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Ausführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie geschaffen worden. Die fünf Mitglieder des Terminologieausschusses wurden durch den entsprechenden Erlass vom 10. November 2010, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 24. September 2015, mit Wirkung zum 2. Januar 2011 für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt. Die Mandatszeit ist somit am 2. Januar 2016 abgelaufen. Artikel 4 des Dekrets vom 19. Januar 2009 sieht vor, dass die Mitglieder ihr Mandat nach Ende der Mandatszeit weiterhin so lange ausüben, bis die neuen Bestellungen für die nächste Mandatszeit erfolgt sind.

Gemäß Artikel 3 des Dekrets vom 19. Januar 2009 kann die Mandatszeit erneuert werden. Erst im letzten Jahr ist ein öffentlicher Aufruf zur Neubesetzung eines Einzelmandats im Terminologieausschuss erfolgt, da ein Mitglied 2015 sein Mandat niedergelegt hat. Auf diesen öffentlichen Aufruf haben sich lediglich zwei Personen beworben. Die aktuellen Mitglieder haben ihre Absicht bekundet, das Mandat weiterführen zu wollen. Zudem verfügt der Terminologieausschuss derzeit über eine sehr ausgewogene Besetzung, sodass es sich empfiehlt, von der dekretalen Möglichkeit zur Erneuerung der Mandatszeit Gebrauch zu machen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die für die Deutschsprachige Gemeinschaft entstehenden Kosten sind im Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache sowie im entsprechenden Ausführungserlass geregelt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie, Artikel 3

Erlass der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Ausführung des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie