Sitzung vom 14. April 2016

IT-Konzept für den öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet das IT-Konzept für den öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft und erklärt es zur verbindlichen Vorgabe für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, das Parlament in einer Regierungsmitteilung über dieses IT-Konzept zu informieren.

2. Erläuterungen:

Die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind relativ autonom bei der Gestaltung ihrer Informatik. Einige  Anwendungen, wie bspw. die Finanzbuchhaltung in SAP, werden zentral betrieben und bereitgestellt. Der Großteil der IT-Anwendungen wird jedoch dezentral in den Einrichtungen Öffentlichen Interesses und den Diensten mit getrennter Geschäftsordnung betrieben. Neben dem Betrieb der Applikationen sind auch Themengebiete wie Beschaffung und IT-Support-Leistungen größtenteils in den einzelnen Einrichtungen individuell gelöst. 

Im Mai 2015 hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft die regio iT mit der Erarbeitung eines IT-Konzeptes für den öffentlichen Dienst der DG beauftragt. Durch Interviews mit den Direktoren und Mitarbeitern der Informationstechnik der jeweiligen Einrichtungen wurden der aktuelle Stand hinsichtlich der eingesetzten EDV-Lösungen und deren unterstützenden Prozesse ermittelt. Ebenso wurden Potenziale aus Sicht der Einrichtungen erhoben, um auf dieser Basis das IT-Konzept der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens entwickeln zu können.

Ziel des Konzeptes ist die Entwicklung einer gemeinsamen IT-Landschaft für alle Einrichtungen. Welche IT-Landschaft wird angestrebt? Auf welche gemeinsame IT-Infrastruktur bauen die einzelnen Einrichtungen auf? Welche Anwendungen werden gemeinsam genutzt? Welche Vorgaben sind bei der Entwicklung eigener fachspezifischer Anwendungen zu beachten?

Das Konzept betrifft im Wesentlichen den öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft im engeren Sinn. Im Einzelnen sind folgende Einrichtungen direkt betroffen:

  • die Hauptverwaltung: Regierungskabinette und Ministerium
  • folgende Dienste mit getrennter Geschäftsführung: Gemeinschaftszentren, Medienzentrum
  • folgende Einrichtungen des öffentlichen Interesses: das Arbeitsamt, das Belgische Rundfunk- und Fernsehzentrum, die Dienststelle für Personen mit einer Behinderung,  das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, das Zentrum Kaleido

Die Parlamentsverwaltung ist in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen worden und kann sich jederzeit durch eigenen Beschluss an das Konzept anschließen.

Für die Schulen wird ein eigenes Entwicklungskonzept erarbeitet, das den IT-Einsatz sowohl bei der pädagogischen Arbeit als auch in der Schulverwaltung betrifft. Je nach Trägerschaft der Schulen wird die Ausrichtung der Verwaltungsinformatik an dem vorliegenden IT-Konzept unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Verschiedene Elemente des IT-Konzeptes für den öffentlichen Dienst der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft können bei Bedarf in die IT-Entwicklung der lokalen Behörden einfließen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Verabschiedung des Konzeptes hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch Teilprojekte, deren Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgedeckt werden muss.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.