Sitzung vom 14. April 2016

Vorschlag zur Festlegung der Kriterien zur Bestimmung der belastenden Berufe

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Vorschlag zur Festlegung der Kriterien zur Bestimmung der belastenden Berufe im öffentlichen Dienst.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Im Rahmen der Pensionsreform hat die Föderalregierung mehrere Anpassungen vorgenommen, die auch die Pensionen des Öffentlichen Dienstes betreffen.

Das allgemeine Pensionsalter ist stufenweise angehoben worden und das Mindestalter zum Bezug einer vorgezogenen Pension im Öffentlichen Dienst ist erhöht worden. 

Damit den Beamten, die belastende Berufe ausüben, auch weiterhin eine Möglichkeit eingeräumt wird, zu einem früheren Zeitpunkt in den vorgezogenen Ruhestand zu treten und trotzdem Anrecht auf eine vollständige Pension zu haben (unter Anwendung der sogenannten „tantièmes préférentiels“), beabsichtigt die Föderalregierung, Kriterien zur Festlegung der belastendenden Berufe festzulegen.  Dazu wird derzeit im Rahmen der „Nationalen Pensionskommission“ (eingesetzt durch das Gesetz vom 21. Mai 2015) ein Gutachten erstellt.  Für den Teilbereich der Pensionen des Öffentlichen Dienstes wurde eine Sonderkommission eingesetzt, in der alle Gliedstaaten vertreten sind.  Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist in diesem Gremium durch Erich Bach vertreten.

In den monatlich stattfindenden Versammlung sind bisher eine Arbeitsmethode festgelegt worden und es hat mehrere Anhörungen von Interessenvertretungen geben.  So sind Delegationen aus folgenden Sektoren angehört worden :  Fluglotsen, Seelotsen, Magistratur, Unterrichtswesen, Eisenbahn, Bpost, Pflegesektor.

Als nächstes bittet die Sonderkommission die Gliedstaaten, ihre Vorschläge für die Auswahlkriterien der schweren Berufe vorzulegen.  Allerdings hat die Föderalregierung bislang noch nicht festgelegt, welche genauen Auswirkungen die künftigen Kriterien haben werden.  Wie werden die einzelnen Belastungen bewertet ?  Werden sie quantifiziert und addiert ? Wird es mehrere Kategorien von Belastungen geben oder nur eine einheitliche ? Wieviel Kriterien müssen erfüllt sein, um welche Konsequenzen zu erreichen ?  Diese und ähnliche Fragen stehen weiterhin im Raume.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist derzeit nur durch das Unterrichtspersonal und das Personal des BRF von der Thematik betroffen, da gewisse ihrer Personalmitglieder unter das Regime der sogenannten „Tantièmes préférentiel“ fallen. 

Seitens der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaft und der Region Brüssel-Hauptstadt ist ein Entwurf von Kriterien ausgearbeitet worden, der alle möglichen Situationen von schweren Berufen im ÖD der Regionen und der Gemeinschaften abdeckt.  Die DG ist bei der Ausarbeitung einbezogen worden.

Damit diesen Kriterien ein stärkerer Nachdruck verliehen wird, sollte die Deutschsprachige Gemeinschaft die gleiche Liste verabschieden, selbst wenn – zum jetzigen Zeitpunkt – gewisse Kriterien auf kein Personalmitglied des ÖD im deutschen Sprachgebiet zutreffen.

Nachfolgend der Vorschlag der Kriterien :
in der linken Kolonne sind die Begriffe in Französisch wiedergegeben, so wie sie ausgearbeitet worden sind; in der rechten Kolonne befindet sich eine Übersetzung ins Deutsche.

VORSCHLAG ZUR BESTIMMUNG DER SCHWEREN BERUFE IM ÖFFENTLICHEN DIENST IN BEZUG AUF DIE PENSIONREGLUNG :

  1. Critères liés aux conditions de travail :

1) Kriterien aufgrund der Arbeitsbedingungen :

  1. Régime de travail de nuit, en équipes, …;

a. Nachtarbeit, Schichtarbeit,…

  1. exercice d’une fonction soumise aux conditions météorologiques ;

b. Ausübung von Funktionen unter Wettereinfluss

  1. exercice d’une fonction avec facteurs environnementaux spécifiques (chaud/froid), sous des températures extrêmes;

c. Ausübung von Funktionen unter spezifischen Umweltbedingungen (Kälte/Hitze), unter extremen Temperaturen;

  1. Pollution sonore élevée ;

d. starke Geräuschbelastung ;

  1. exercice d’une fonction de contrôle;

e. Ausübung einer Kontrollfunktion ;

 

  1. Travail répétitif ou avec peu d’autonomie, avec ou non la possibilité d'inhaler des substances toxiques ;

f. sich wiederholende Arbeiten oder Arbeiten mit wenig Autonomie, mit oder ohne Einatmung von toxischen Substanzen ;

  1. Manipulation de produits dangereux, impliquant ou non des vibrations ;

g. Bearbeitung von gefährlichen Stoffen, mit oder ohne Vibrationen ;

  1. Travail en milieu hyperbare ;

h. Arbeit in Umgebung mit Überdruck;

  1. Les fonctions donnant droit à des allocations pour travaux pénibles, dangereux, insalubres ou spécifiques ;

i. Funktionen, die Anrecht auf Zulagen geben wegen schwerer, gefährlicher, ungesunde oder spezifischen Arbeiten;

  1. exercice d’une fonction soumise exclusivement à la lumière artificielle avec (ou non) un différentiel lumineux différent ;

j. Funktionen, die ausschließlich in künstlichem Licht, sei es in wechselnden Lichtverhältnissen oder nicht,  ausgeübt werden;

  1. exercice d’une fonction soumise à des problèmes d’hygiène et/ou d’intimité personnelle ;

k. Ausübung von Funktionen, die mit  Hygieneproblemen oder Problemen der privaten Intimsphäre verbunden sind;

  • exercice d’une fonction exigeant le port d’une arme.

l. Funktionen, die das Tragen einer Waffe erfordern.

 

 

  1. critères liés à l’impact sur la santé physique :

2) Kriterien aufgrund des Einflusses auf die physische Gesundheit

  1. exercice d’une fonction éprouvante pour le dos ou physiquement lourdes ;

a. Ausübung eines den Rücken belastenden Berufes oder einen physisch schweren Berufes;

  1. Quelques soit la fonction, si le travailleur subit une diminution importantes  de ses capacités à travailler.

b. unabhängig von der ausgeübten Funktion, eine Arbeit, die eine bedeutende Verringerung der physischen Fähigkeiten verursacht;

 

 

 

  1. critères liés à la charge psychosociale

3) Kriterien aufgrund der psycho-sozialen Belastung

  1. Tâches stressantes liées à un contact avec le public

 

a. stresserzeugende Aufgaben aufgrund des Kontaktes mit der Öffentlichkeit;

  1. exercice d’une fonction exigeant une assertivité particulière ;

 

b. Ausübung einer anstrengenden Funktion, die eine besondere Durchsetzungskraft erfordert;

  1. exercice d’une fonction qui consiste à prodiguer des soins aux personnes nécessitant des soins spéciaux.

 

c. Ausübung einer Funktion, die eine Pflegeleistung an Personen mit besonderem Pflegebedarf umfassen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Keine

4. Gutachten :

Keine

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 21. Mai 2015 über die Schaffung der Nationalen Pensionskommission.