Sitzung vom 14. April 2016

Erteilung von Vollmachten für die ordentliche Generalversammlung der PROMA AG am 02. Mai 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt Herrn Herbert Ossemann die Vollmacht und alle erforderlich Befugnisse, die Gemeinschaft auf der ordentlichen Generalversammlung der PROMA AG am 02. Mai 2016 zu vertreten.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die DG ist Eigentümerin von 25.464 Aktien der PROMA AG. Sie hält somit 85,71 % der Anteile.

Gemäß den Statuen der PROMA AG findet die jährliche ordentliche Generalversammlung am ersten Montag im Mai statt. Die Generalversammlung wird am 02. Mai 2016 um 11:00 Uhr am Gesellschaftssitz abgehalten mittels folgender Tagesordnung:

  1. Ratifizierung des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Generalversammlung,
  2. Vorlage und Genehmigung des Geschäftsberichtes zum 31.12.2015,
  3. Vorlage und Genehmigung der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Ergebnisverwendung zum 31.12.2015,
  4. Vorlage des Berichtes des Kommissar - Revisors,
  5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates,
  6. Entlastung des Kommissar - Revisors,
  7. Verschiedenes.

Die Regierung erteilt anhand beiliegender Erklärungen den oben genannten Personen Vollmacht, sie auf dieser außerordentlichen Generalversammlung zu vertreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 1994 zur Errichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft.