Sitzung vom 24. März 2016

Bestellung des Vertreters der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Föderalen Rat für Krankenpflege

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Cornelia Keutgen als Ersatz für Herrn Christian Jaminon in den Föderalen Rat für Krankenpflege.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Aufgabe des Föderalen Rates für Krankenpflege wird im Königlichen Erlass Nr. 78 vom 10. November 1967, Artikel 21 undecies festgelegt: Der Rat gibt dem Minister für Volksgesundheit auf dessen Anfrage oder auf eigene Initiative Stellungnahmen ab, die mit Krankenpflege zusammenhängen, insbesondere mit der Ausübung der Krankenpflege und der Qualifikation dafür.

Der selbe Erlass legt ebenfalls die Zusammensetzung des Rates fest (Artikel 21 duodecies). Gemäß des Königlichen Erlasses vom 26. September 2013 über die Bestellung des Präsidenten, des Vize-Präsidenten und der Mitglieder des Föderalen Rates für Krankenpflege, Artikel 1 Nummer 10 zweiter Absatz, vertrat Herr Christian Jaminon bislang den Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Föderalen Rat für Krankenpflege. Da Herr Jaminon nicht mehr für das Ministerium tätig ist und er den Minister in obengenanntem Rat nicht länger vertreten kann, bestellt die Regierung Frau Cornelia Keutgen, Leiterin des Fachbereichs Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften der Autonomen Hochschule, als seinen Ersatz.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Königlicher Erlass Nr. 78 vom 10. November 1967, Artikel 21 undecies sowie Artikel 21 duodecies