Sitzung vom 24. März 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Januar 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung 17. Januar 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Gemäß Artikel 28 §1 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen, bezeichnet die Regierung die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der die Kenntnisse der deutschen Sprache für das Personal der Unterrichtseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft.

Dieser Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus:

  1. einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden
  2. vier Prüfern und vier Ersatzprüfern
  3. einem Schriftführer und einem stellvertretenden Schriftführer

Durch vorliegenden Erlass wird Frau Pascale Rodemers in ihrer Funktion als stellvertretende Schriftführerin durch Frau Sandra Servais, Sachbearbeiterin im Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums, ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 10. März 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen