Sitzung vom 24. März 2016

Erlass der Regierung zur Gewährung von zusätzlichen Mitteln für den Einstieg in die Referenzgehaltstabellen des sozio-kulturellen Sektors

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den soziokulturellen Einrichtungen des nicht kommerziellen Sektors für das Jahr 2016 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 537 EUR pro Vollzeitäquivalentstelle zum Einstieg in die Referenzgehaltstabellen des sozio-kulturellen Sektors.

Die Vizeministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Rahmenabkommen 2011-2014 sieht ab dem Ja    hr 2014 unter Punkt 2 die Gewährung seitens der Regierung von zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 75.000,- Euro für die Bezuschussung von Lohnkosten im soziokulturellen Bereich vor. Dies soll den Einstieg in die Referenzgehaltstabellen des sozio-kulturellen Sektors ermöglichen.

Für die Verwendung der Mittel zur Einführung der Referenzgehaltstabellen im sozio-kulturellen Bereich einigten sich die Sozialpartner darauf, die Mittel in Funktion des tatsächlichen Beschäftigungsvolumens an die Betriebe auszuschütten.

Auf Wunsch der Sozialpartner wurde die Vorgehensweise gesetzlich verankert. Somit wurden im Programmdekret 2013 unter Artikel 65 die jährlichen Pauschalsummen für den o.e. Zusatzzuschuss festgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt zu Lasten von OB 40, PR 01, ZW 33.20.

Das Rahmenabkommen 2011-2014 sieht ab dem Jahr 2014 einen maximalen Gesamtzuschuss von 75.000 Euro vor.

4. Gutachten:

Auf Grundlage von Artikel 29 Nr. 5 Buchstabe b des Ausführungserlasses 15. Juni 2011 - Erlass der Regierung zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Gutachten des Finanzinspektors nicht erforderlich.

Auf Grundlage von Artikel 25 des Ausführungserlasses 15. Juni 2011 - Erlass der Regierung zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Einverständnis des Haushaltsministers nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 65 des Programmdekrets 2013 vom 25.02.2013

Rahmenabkommen 2011-2014 für den nichtkommerziellen Sektor in der

Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 19.05.2011