Sitzung vom 24. März 2016

Gutachten zum Erlassvorentwurf der Regierung der Wallonischen Region bezüglich der Übertragung an die Deutschsprachige Gemeinschaft von Personalmitgliedern, die im Rahmen der sechsten Staatsreform vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung an die Wallonische Region übertragen wurden

1. Beschlussfassung :

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt ein positives Gutachten zum Erlassvorentwurf der Regierung der Wallonischen Region bezüglich der Übertragung an die Deutschsprachige Gemeinschaft von Personalmitgliedern, die im Rahmen der sechsten Staatsreform vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung an die Wallonische Region übertragen wurden.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Dekret vom 15. Dezember 2015 zur Abänderung verschiedener Dekrete im Hinblick auf die Ausübung gewisser Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Denkmalschutz durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, das die Übertragung der neuen Befugnisse im Bereich Beschäftigung in Folge der sechsten Staatsreform regelt, sieht im Artikel 9 §1 folgendes vor:

„Zur Ausübung der in Artikel 6 §1 IX. Nummer 11 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen angeführten Befugnis werden Personalmitglieder der Wallonischen Region auf ihre Anfrage hin der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen; die Übertragung erfolgt durch Erlass der Wallonischen Regierung nach gleichlautendem Gutachten der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.“

Hierbei handelt es sich um die Übertragung des Personals der lokalen Beschäftigungsagenturen. Die Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung, die bis Ende 2015 vor Ort in den lokalen Beschäftigungsagenturen der DG arbeiteten, wurden von Amts wegen an die Wallonische Region übertragen. Das Übertragungsdekret sieht jedoch die Möglichkeit vor, dass diese Mitarbeiter auf freiwilliger Basis zur Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen werden können. Vier LBA-Mitarbeiter haben diesen Wunsch geäußert. Die Wallonische Region hat anhand dieser Informationen den Erlass zur Personalübertragung vorbereitet und bittet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft um ein Gutachten.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Personalkosten wurden bei der Festlegung der Dotation, die die Deutschsprachige Gemeinschaft von der Wallonischen Region für die Ausübung der Befugnisse in der Angelegenheit Beschäftigung erhält, berücksichtigt.

Die übertragenen LBA-Mitarbeiter werden beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft angesiedelt. Die Brutto-Gehaltskosten belaufen sich bei Beibehaltung des aktuellen Beschäftigungsvolumens von 3,3 VZÄ auf schätzungsweise 230.000 € pro Jahr. Das ADG erhält diese finanziellen Mittel über den Haushaltsartikel „30.23 - 41.41 Zusatzdotation ADG für die neuen Zuständigkeiten“.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 15. Dezember 2015 zur Abänderung verschiedener Dekrete im Hinblick auf die Ausübung gewisser Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Denkmalschutz durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 9.