Sitzung vom 17. März 2016
Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung und der Durchführung des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms INTERREG V-A der Euregio Maas-Rhein (2014-2020)
1. Beschlussfassung:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigt die vorliegende Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung, der Durchführung des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein (2014-2020). Die Regierung genehmigt den Umfang und die Ko-finanzierung der Projekte der Technischen Hilfe INTERREG-V-A EMR.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat dem Entwurf des Kooperations-programms INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein in ihrer Sitzung vom 29. April 2015 zugestimmt.
Die Strategie des Kooperationsprogramms gliedert sich in vier Schwerpunkte
Prioritätsachse 1: Innovation 2020: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Prioritätsachse 2: Wirtschaft 2020: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.
Prioritätsachse 3: Soziale Inklusion und Bildung: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung.
Prioritätsachse 4: Territoriale Entwicklung: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste im Zusammenhang mit der Durchführung des EFRE sowie zur Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen des ESF zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen.
Prioritätsachse 5: Technische Hilfe: Verantwortliche und effiziente Durchführung des INTERREG VA Programms EMR.
Das Kooperationsprogramm wurde am 9. Dezember 2015 von der EU-Kommission genehmigt.
Die vorliegende Partnerschaftsvereinbarung, die am 21. März durch den Begleitausschuss des Programms INTERREG VA genehmigt werden soll und von allen Programmpartnern des Programms und der Verwaltungsbehörde unterzeichnet werden wird, legt die Regeln in Bezug auf die Verwaltung, die Finanzierung und die Durchführung des Programms fest.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Für den Zeitraum 2014-2020 stehen dem Programm insgesamt 96.000.250,- Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.
Im Rahmen der Technischen Hilfe, werden Gesamtkosten in Höhe von 16.224.510,- Euro für die zentrale Programmverwaltung und für die dezentralen Regionalen Antennen vorgesehen. Diese Summe setzt sich zusammen aus 36 % EFRE Mittel, 52 % Ko-Finanzierung der Programmpartner und 12 % Finanzierung über die Projektpartner im Rahmen der First Level Kontrolle.
Zur Finanzierung der gemeinsamen Verwaltungsorgane in Höhe von insgesamt 10.379.449,- Euro für die Jahre 2016 bis 2023 haben sich die Programmpartner auf folgende Verteilung geeinigt:
Quelle
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Betrag
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Bemerkung
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Interreg
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4.013.236,-
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Zustimmung März 2016
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NRW
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886.996,-
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Zustimmung März 2016
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RW
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836.350,-
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Zustimmung März 2016
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FWB
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92.928,-
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Zustimmung März 2016
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PRV Liege
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59.372,-
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Zustimmung März 2016
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DG
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59.372,-
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Zustimmung März 2016
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Vlaanderen
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886.996,-
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Zustimmung März 2016
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PRV Limburg B
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56.397,-
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Zustimmung März 2016
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EZ
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886.996,-
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Zustimmung März 2016
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PRV Limburg NL
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546.059,-
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Zusätzlicher Beitrag der Provinz NL für die Verwaltungsbehörde (0,5 VZÄ) und Zustimmung März 2016
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RLP
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105.548,-
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Zustimmung März 2016
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Finanzierung durch die FLC der Projektträger
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1.949.199,-
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Total
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10.379.449,-
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Die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Finanzierung der gemeinsamen Verwaltungsorgane beträgt demnach Ausgaben in Höhe von 59.372,- Euro für die gesamte Programmlaufzeit. Dies entspricht 0,57% der Gesamtkosten.
Die EFRE-Mittel zur Finanzierung der Regionalen Antennen (RA) der Programmpartner wurden nach demselben Verteilerschlüsselunter den Programmpartnern verteilt. Die jeweiligen Programmpartner verpflichten sich, die hierfür erforderliche, anteilige öffentliche Ko-finanzierung sicherzustellen.
Die Aufwendungen der einzelnen Programmpartner für die Regionalen Antennen ergeben sich aus folgender Tabelle:
Projekt
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Gesamtkosten 2016-2023
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Interreg
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Öffentliche Finanzierung
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Private Mittel
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RA Aachen
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908.762
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432.009
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476.753
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RA Limbourg B
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821.232
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410.616
|
410.616
|
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RA Limbourg NL
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895.944
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447.972
|
447.972
|
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RA Wallonie
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2.907.934
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430.314
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2.477.620
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RA DG
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311.189
|
25.842
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285.347
|
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Total
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16.224.510
|
5.769.989
|
8.515.322
|
1.949.199
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Der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat für ihre Regionale Antenne ein Budget von 311.189 Euro Gesamtkosten für den Zeitraum 2016-2023 ermittelt. Die EFRE Ko-Finanzierung von 25.842 Euro, (8,30% Förderung) wird proportional zu den förderfähigen Kosten in den Einnahmenhaushalt zurückerstattet.
Projekt
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2016 - 2023
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Kofinanzierungs-
bedarf TOTAL
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TH Gemeinsame Organe
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59.372,00
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Die Finanzierung erfolgt über OB 20 PR 13 ZW 33.10
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TH Regionale Antenne DG
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285.347,00
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Die Finanzierung erfolgt durch Valorisierung von bestehendem Personal des Fachbereichs Außenbeziehungen und von Funktionskosten im OB 20 sowie 4.598,84 für die Belegkontrolle (FLC) über OB 20 PR 13 ZW 12.11.
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Total
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344.719,00
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Die Auszahlungen der DG-Kofinanzierung für die gemeinsamen Organe erfolgen anteilig (jeweils 0,57%) zu den genehmigten Kosten der Technischen Hilfe in Form von Forderungsanmeldungen der Provinz NL-Limburg. Die jährlichen Beträge im Zeitraum 2016-2023 können daher nicht genau festgelegt werden. Die Technische Hilfe wird dem Begleitausschuss des Programms am 21. März in Form von einem zentralen und fünf dezentralen Projektanträgen vorgelegt.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.
5. Rechtsgrundlage:
Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
VERORDNUNG (EU) Nr. 1301/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Genehmigung des Kooperationsprogramms INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein durch die Europäische Kommission am 9.12.2015.