Sitzung vom 17. März 2016

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2000 über die schulexterne Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Aufhebung des Erlasses der Regierung vom 13. Juli 2000 über die schulexterne Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule wird durch das Dekret vom 29. Juni 2015 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2015, Kapitel 17 zur Abänderung des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen, Artikel 20, neu definiert.

Darüber hinaus legt der Erlass der Regierung vom 11. Februar 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule bereits die Mitglieder des o.e. Prüfungsausschusses fest.

Vor diesem Hintergrund muss die Regierung den bestehenden Erlass vom 13. Juli 2000 über die schulexterne Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule aufheben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 26. Februar 2016 sowie das Gutachten des Finanzinspektors vom 01. März 2016 liegen vor.