Sitzung vom 17. März 2016

Gewährung eines halben außerplanmäßigen freien Unterrichtstages zu Gunsten der Pater Damian Grundschule und der Pater Damian Förderschule

1. Beschlussfassung :

Die Regierung gewährt der Pater Damian Grundschule und der Pater Damian Förderschule am 10. März 2016 ab 12:00 Uhr einen halben außerplanmäßigen freien Unterrichtstag gemäß Artikel 58 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen wegen des Staatsbesuchs des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck in Eupen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Artikel 58 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen gibt der Regierung die Möglichkeit den Schulen außerplanmäßige freie Tage zu gewähren.

Im Rahmen seiner Belgien-Visite wird der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck am 10. März 2016 nach Eupen kommen. Er wird in Eupen ab 15:00 Uhr im Heidberg-Kloster zusammen mit König Philippe auf die Minister der Deutschsprachigen-Gemeinschaft treffen und im Anschluss gemeinsam mit dem belgischen König auf dem Werthplatz eine Militärparade abnehmen. Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der gesamte Bereich Werthplatz, Hook, Bahnhofstraße, Holftert, Kaperberg ab 14:30 Uhr für den gesamten Personenverkehr gesperrt. Da die Pater-Damian-Grundschule und die Pater-Damian-Förderschule so für die Eltern der Schüler ab 14:30 Uhr nicht mehr erreichbar ist und somit eine sichere Heimkehr der Kinder nicht mehr gewährleistet ist soll diesen beiden Schulen am 10. März 2016 ein halber unterrichtsfreier Tag gewährt werden. Die Schüler können somit gegen 12:00 Uhr von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrer bleiben in den Schulen zwecks Fach- und Stufengruppentreffen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen