Sitzung vom 17. März 2016

Erlass zur Bezuschussung von theoretischen Fahrschulunterrichten in Sekundarschulen und Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Erlass zur Bezuschussung von theoretischen Fahrschulunterrichten in Sekundarschulen und Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Bis zu 80 % der Führerscheinanwärter versuchen aus Kostengründen, die theoretische Fahrprüfung abzulegen, ohne vorher die Fahrschule besucht zu haben. Sie bereiten sich ausschließlich anhand der entsprechenden schriftlichen Unterlagen vor und werden demnach nicht durch anerkannte Fahrlehrer für die Risiken des Straßenverkehrs sensibilisiert.

Das Dekret vom 18. Mai 2015 zur Einführung eines Unterrichtsangebots zum theoretischen Fahrunterricht möchte dem entgegenwirken, indem er den Schülern die Möglichkeit bietet, einem kostenlosen theoretischen Fahrschulunterricht zu folgen. Dieser soll möglichst in der Schule stattfinden, da hier Aufnahmefähigkeit und Sensibilisierung der Schüler am größten sind. Man orientiert sich dabei am Vorbild Flandern, wo ein solcher Fahrschulunterricht bereits für circa 700.000 Schüler organisiert wurde.

Ergänzt werden soll dieser Fahrschulunterricht durch einen Erste-Hilfe-Kurs. Schwerpunkt dieses Kurses ist das korrekte Verhalten an einem Unfallort, um Gefahren vorzubeugen, die von einer falschen Handhabung von Verletzten durch Ersthelfer ausgehen.

Der Fahrschulunterricht in für die Schüler gewohnter Umgebung bietet zahlreiche Vorteile, so unter anderem:

– Wegfall der finanziellen Belastung,

– gleicher Zugang zum Führerschein für alle,

– Verbesserung der Mobilität und damit einhergehend Vorteile bei der Arbeitssuche,

– allgemeine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vertiefung der theoretischen Kenntnisse.

Vorliegender Vorentwurf eines Erlasses definiert die Vorgaben, unter denen die Unterrichtseinrichtungen eine Bezuschussung zur Organisation von theoretischen Fahrschulunterrichten und Erste-Hilfe-Kursen beantragen können.

Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer festgelegt. Ab zwanzig Teilnehmer können die Unterrichtseinrichtungen eine zweite Klasse organisieren.

Nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen erhalten die Unterrichtseinrichtungen:

  • Maximal 60 Euro/Stunde zur Organisation des theoretischen Fahrunterrichts
  • Maximal 40 Euro/Stunde zur Organisation des Erste-Hilfe-Kurses
  • Maximal 15 Euro pro Teilnehmer je Kurs für das Unterrichtsmaterial

Die Unterrichtseinrichtungen müssen die im oben erwähnten Dekret beschriebenen Unterlagen spätestens einen Monat nach Ablauf der Kurse beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen. Tun sie dies nicht,kann dem Bezuschussungsantrag nicht Folge geleistet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden sich zurzeit insgesamt etwa 2.500 Schüler und Lehrlinge, die 17 Jahre oder älter sind.

Gehen wir davon aus, dass von diesen bereits 500 einen Führerschein oder eine Fahrlizenz besitzen.

Gehen wir des Weiteren davon aus, dass von den 2.000 Schülern alle den theoretischen Fahrunterricht sowie auch den Erste-Hilfe-Kurs besuchen.

In diesem maximalen Fall sehen die finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft im Jahre 2016 wie folgt aus:

[2.000 Schüler / 10 (min. Klassengröße)] * 60 Euro/Stunde * 12 Stunden = 144.000 €

[2.000 Schüler / 10 (min. Klassengröße)] * 40 Euro/Stunde * 12 Stunden =   96.000 €

(2.000 Schüler * 15 Euro/Unterrichtmaterial) * 2 Kurse =                                60.000 €

Total:                                                                                                              300.000 €

Dies ist eine Maximal-Rechnung, die nicht der Tatsache Rechnung trägt, dass eine Schule erst ab einer Teilnehmerzahl von 20 Schülern eine zweite Gruppe eröffnen darf. Hat jeder Schüler das Angebot wahrgenommen und nimmt weiterhin jeder 17jährige Schüler an dieser Maßnahme teil, sprechen wir von etwa 1.000 Schülern für die Folgejahre. Dementsprechend würden sich die Kosten der Maßnahme in den Folgejahren halbieren auf etwa 150.000 Euro.

Da es sich hierbei allerdings um eine Kann-Bestimmung handelt, die Unterrichts-einrichtungen also nicht gezwungen sind, ein solches Angebot zu eröffnen, sind die oben genannten Zahlen reine Schätzungen. Außerdem ist es den Schulen erlaubt, nur den Erste-Hilfe-Kurs anzubieten.

Die finanziellen Auswirkungen des Erlasses liegen demnach für 2016 zwischen 0 und maximal 300.000 Euro und für die Folgejahre zwischen 0 und maximal 150.000 Euro.

Nach Gutachten des Staatsrates wurde aus Gründen der Nicht-Einhaltung des Legalitätsprinzips die Mindestteilnehmerzahl von 10 Schülern pro Kurs aus dem Erlassvorentwurf herausgenommen. Diese Einschränkung der Organisation eines entsprechenden Kurses gehöre laut Staatsratsgutachten aufgrund des Legalitätsprinzips im Unterrichtswesen als Regeltext in das entsprechende Dekret.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. November 2015 liegt vor.

Das Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom
10. November 2015 liegt vor.

Das Gutachten des Staatsrates Nr. 58.817/2 vom 10. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 18. Mai 2015 zur Einführung eines Unterrichtsangebots zum theoretischen Fahrunterricht