Sitzung vom 17. März 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angeführt.

Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:

  1. einer gleichen Anzahl Vertreter des Verwaltungsrates und der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen. Es gib für jede Kategorie ebenso viele Ersatzmitglieder wie effektive Mitglieder;
  2. einem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten;
  3. einem Sekretär und einem beigeordneten Sekretär.

Die Mandate dauern jeweils fünf Jahre und sind erneuerbar.

Mit dem vorliegenden Erlass wird die Einspruchskammer des Zentrums erstmalig besetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

Erlass der Regierung vom 22. Januar 2015 über die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen