Sitzung vom 17. März 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Mai 2013 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung Erlasses der Regierung vom
22. Mai 2013 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes angeführt.

Da Frau Nadine Herné nicht länger für die Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens im Fachbereich Unterrichtspersonal zuständig ist, wird sie durch vorliegenden Erlass als Sekretärin der Einspruchskammer durch Frau Sandra Servais ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes