Sitzung vom 17. März 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte und drei dazugehörigen Vereinbarungen, geschehen zu Brüssel am 11. April 2014 und 5. November 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte und drei dazugehörigen Vereinbarungen, geschehen zu Brüssel am 11. April 2014 und 5. November 2014.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 48 § 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen und die Gemeinschaftliche Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Das Gutachten 58.871/4 des Staatsrates vom 24. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen