Sitzung vom 1. März 2016

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung des für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zu zahlenden Betrags für die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017, so wie im zwischen der Föderalregierung und den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen der föderalen Gesundheitssektoren unterschriebenen Abkommen vom 24. Oktober 2012 für den Sektor der Rehabilitationszentren vorgesehen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung des für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zu zahlenden Betrags für die Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017, so wie im zwischen der Föderalregierung und den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen der föderalen Gesundheitssektoren unterschriebenen Abkommen vom 24. Oktober 2012 für den Sektor der Rehabilitationszentren vorgesehen.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 23. Oktober 2015 erhielt der Minister für Gesundheit, Familie und Soziales ein Schreiben seitens des LIKIV bezüglich der Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Vereinbarungen vom 25. Februar 2011 und vom 24. Oktober 2012 zwischen dem Föderalstaat und den Arbeitnehmervertretern aus dem Sektor der Reha-Zentren und der psychiatrischen Pflegewohnheime für die Jahre 2015, 2016 und 2017.

Der „Plan Maribel social“ ist eine beschäftigungsfördernde Maßnahme und gehört zu den föderalen Zuständigkeiten. Der Fonds „Maribel social“ wurde eingerichtet, um diese Stellen zu verwalten.

Im Rahmen der 6. Staatsreform wurden/werden einige Zuständigkeiten an die Gemeinschaften übertragen, z.B. die Revalidationskonventionen (KITZ) und die psychiatrischen Pflegewohnheime.

Das psychiatrische Pflegewohnheim in St. Vith beschäftigt kein Personal im Rahmen des „Plan Maribel social“.

Das KITZ verfügt  über 1,49 VZÄ finanzierte Maribel Stellen, von der insgesamt sechs Personen betroffen sind.

Es handelt sich um folgende Beträge für die Deutschsprachige Gemeinschaft:

2015: 7.726,60 EUR

2016: 7.726,60 EUR

2017: 7.881,13 EUR

Total: 23.334,33 EUR

Dazu fehlt jedoch die Rechtsgrundlage. Zu diesem Zweck muss die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Erlass verabschieden, der diesen Auftrag  regelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die o.g. Kosten werden über den OB 50.16.42.00 – Zuwendung an das LIKIV im Rahmen der Übergangsperiode der 6. Staatsreform (Zuweisung für das Begleitete Wohnen, das KITZ und das psychiatrische Pflegewohnheim) abgerechnet. Diese Kosten wurden bereits in den Haushalten 2015 und 2016 vorgesehen.

Während der Übergangszeit, d.h. bis zum 31.12.2017 übernimmt das LIKIV weiterhin die Auszahlung der finanziellen Mittel an den Fonds Maribel.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Februar 2016 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 23. Februar 2016 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Programmgesetz vom 2. Januar 2001, Artikel 57 und 59.