Sitzung vom 1. März 2016

Vollmacht zur Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Protokolls über den Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe „Gemischte Verträge“ am 26. März 2015 festgestellt hat. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen und die Französische Gemeinschaftskommission.

Damit der Vertrag gezeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich. Die Unterzeichnung soll in den kommenden Wochen erfolgen.

Weder eine authentische deutsche Fassung noch eine deutsche Übersetzung des Vertrags liegen vor. Deshalb kann der Regierung derzeit nur die englische Fassung vorgelegt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Gemäß Art. 28 i.V.m. Art. 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weder das Gutachten der Finanzinspektion noch das des Haushaltsministers erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342).