Sitzung vom 11. Februar 2016

Arbeitsordnung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung die Arbeitsordnung des Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vize-Ministerpräsidentin wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

In Ausführung des Gesetzes vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen wird eine Arbeitsordnung für das belgische Rundfunk- und Fernsehzentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt.

Viele Bestandteile der Arbeitsordnung werden bereits in Form von Gesetzen und Erlassen geregelt; diese Regeltexte liegen der Arbeitsordnung als Anlage bei.

Die in der Arbeitsordnung behandelten Themen reichen von der Einstellung und Laufbahn der Personalmitglieder, der Dauer der Arbeitszeit, der vorgeschriebenen Ruhezeiten und Urlaube, den Vorschriften bei Krankheit und Arbeitsunfall, über die Rechte, Pflichten und Unvereinbarkeiten bis hin zur Besoldung und zur Beendigung des Arbeits­verhältnisses.

Große Aufmerksamkeit wird dem Verbot der sexuellen oder moralischen Belästigung und der Gewalt am Arbeitsplatz gewidmet.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Verabschiedung der Arbeitsordnung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten :

Das Protokoll S10/2015 des Sektorenausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen