Sitzung vom 11. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen (Mediotheken und Ausrüstung) zu Lasten des Haushaltsjahres 2016

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Funktionssubventionen (Mediotheken und Ausrüstung) in Höhe von 86.797,84 € an das freie subventionierte Unterrichtswesen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die offiziellen und freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Funktionssubventionen, die unter anderem verwendet werden zur/zum: Finanzierung von Verbrauchsgütern, kostenlosen Verteilung von Schulbüchern und Lernmitteln, Anmieten von Gebäuden, ...

Die freien subventionierten Unterrichtseinrichtungen erhalten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft außerdem Funktionssubventionen zur Finanzierung der Mediotheken und der Ausrüstungen.

Die Berechnung der Funktionssubventionen für das freie subventionierte Unterrichtswesen wird durch das Dekret vom 18. April 1994 festgelegt. Die Funktionssubvention wird in monatlichen Zwölfteln ausbezahlt.

Die berechneten Funktionssubventionen an das freie subventionierte Unterrichtswesen für Mediotheken und Ausrüstung zu Lasten des Haushaltes 2016 belaufen sich für das Schuljahr 2015-2016 auf 86.797,84 €. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Auszahlung der Funktionssubvention in Höhe von 86.797,84 € wird über die Zuweisung 30/13/44.31 getätigt.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 1. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 18. April 1994 zur Festlegung des Betrages der Funktions­subventionen für das subventionierte Unterrichtswesen.

Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016