Sitzung vom 11. Februar 2016

Entwurf einer Konvention über Theaterpädagogik zwischen AGORA VoG und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Förderzeitraum von 2016 bis 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Entwurf einer Konvention über Theaterpädagogik zwischen AGORA VoG und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Förderzeitraum 2016 bis 2020.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die Konvention über Theaterpädagogik zwischen AGORA VoG und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Förderzeitraum von 2016 bis 2020 ist eine Erweiterung der gleichnamigen Konvention über den Förderzeitraum von 2014 bis 2018.

In einem ganzheitlichen Bildungsverständnis sind Theater und Schule wichtige Partner. Durch die Beschäftigung mit Theater wird die Eigenständigkeit von jungen Menschen angeregt, ihre Wahrnehmungsfähigkeit geschult und es werden wichtige Schlüsselkompetenzen gefördert. Theater trägt zur Entwicklung eines differenzierten Wahrnehmungs- und Urteilsvermögens sowie zur künstlerischen Geschmacksbildung bei.

Das Theaterspiel bietet eine ganzheitliche Form des Lernens und vermittelt wichtige Qualifikationen, die im herkömmlichen Unterricht nicht im selben Maße vermittelt werden können.

Ziel der Konvention war und ist es, den Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Möglichkeit zu geben Theater als pädagogisches Instrument zu nutzen, indem der Vertragspartner den Schülern die Möglichkeit gibt in Ateliers Theater zu spielen oder mittels Schulaufführungen sowie einer Vor- und Nachbereitung durch ausgebildete Theaterpädagogen Theater zu erleben. Des Weiteren bieten die Theaterpädagogen des Vertragspartners Fachberatungen für Lehrer an (siehe auch Artikel 2 der Konvention – Aufgaben).

Die vorliegende Konvention weitet die Theaterpädagogik nun vom Bereich Schule im allgemeinen auf die Offene Jugendarbeit aus.

Zu diesem Zweck stellt Agora zum 1. Februar 2016 einen Theaterpädagogen ein der vornehmlich das Feld der Offenen Jugendarbeit bearbeitet (siehe ebenfalls Artikel 2 der Konvention – Aufgaben). Aus diesem Grunde wird der Zuschuss an den Vertragspartner um die Lohnkosten des neuen Theaterpädagogen um insgesamt 45.000 Euro jährlich erhöht.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Konvention sieht einen Zuschuss von insgesamt 100.000 Euro vor zur Organisation des im Vertrag beschriebenen Projekts „Theaterpädagogik“. Vornehmlich werden hier die Lohnkosten des leitenden Theaterpädagogen sowie die Lohkosten des Theaterpädagogen zuständig für den Bereich der Offenen Jugendarbeit beglichen. Dieser jährliche Zuschuss soll zum Ende jeden Jahres durch eine entsprechende Kostenaufstellung (Lohnkostenaufstellung, Rechnungen, …) belegt werden.

Zusätzlich erhält der Vertragspartner die Möglichkeit 1,5 Vollzeitäquivalente (BVA Kategorie A) beim Fachbereich Beschäftigung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu beantragen.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 1. Februar 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016