Sitzung vom 11. Februar 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule wird durch das Dekret vom 29. Juni 2015 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2015, Kapitel 17 zur Abänderung des Dekrets vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen, Artikel 20, neu definiert.

Vor diesem Hintergrund muss die Regierung einen den neuen Bestimmungen entsprechenden Prüfungsausschuss zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule einsetzen, der mit der Ausarbeitung, der Durchführung, der Verbesserung der Prüfungen sowie der Teilnahme an den Beratungen beauftragt wird.

Dieser Prüfungsausschusses setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  1. einem Vorsitzenden, der unter den Personalmitgliedern des für die Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums ausgewählt wird,
  2. mindestens einem Mitglied, das unter den Personalmitgliedern des für die Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums ausgewählt wird,
  3. mindestens vier Mitgliedern, die unter den Mitgliedern des Direktions- und Lehrpersonals der Grundschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befinden, ausgewählt werden,
  4. einem Sekretär, der unter den Personalmitgliedern des Ministeriums bestimmt wird.

Für jedes angeführte effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied bezeichnet, das nach den gleichen Kriterien ausgewählt wird wie das effektive Mitglied, das es ersetzt.

Durch die Verabschiedung des beigefügten Erlassentwurfs werden die Mitglieder auf Vorschlag der Schulinspektion durch die Regierung bezeichnet.

Die Schulinspektion hat folgende Personen vorgeschlagen:

Als Vorsitzende und als stellvertretende Vorsitzende für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule unter den Personalmitgliedern des für die Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums:

  1. als Vorsitzende: Frau Corina Senster, Schulinspektorin
  2. als stellvertretende Vorsitzende: Frau Gabriele Goor, Schulentwicklungsberaterin

Als effektives Mitglieder und Ersatzmitglied für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule unter den Personalmitgliedern des für die Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums:

  1. als effektives Mitglied: Frau Myriam Wolkener, pädagogische Sonderbeauftragte
  2. als Ersatzmitglied: Frau Angélique Emonts, pädagogische Sonderbeauftragte

Als effektive Mitglieder und Ersatzmitglieder für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule unter den Mitgliedern des Direktions- und Lehrpersonals der Grundschulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befinden:

  1. als effektive Mitglieder:

a. Frau Elisabeth Fatzaun, Schulleiterin im Ruhestand
b. Frau Irene Schröder, Schulleiterin im Ruhestand
c. Herr Karl-Heinz Brüll, Primarschullehrer im Ruhestand
d. Herr Guido Falter, Schulleiter im Ruhestand

  1.  als Ersatzmitglieder:

a. Herr Marcel Henn, Schulleiter
b. Frau Anneliese Huppertz, Schulleiterin
c. Herr Freddy Keller, Schulleiter
d. Herr Jean-Claude Herzet, Primarschullehrer

Als Sekretär und stellvertretender Sekretär für den Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur schulexternen Vergabe des Abschlusszeugnisses der Grundschule unter den Personalmitgliedern des Ministeriums bestellt:

  1. Sekretär: Herr Gerhard Treinen, erster Sachbearbeiter
  2. Stellvertretende Sekretärin: Frau Martina Jacobs, Sachbearbeiterin

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen