Sitzung vom 11. Februar 2016

Projektvertrag „Wissenschaftliches Institut Ostbelgien“ zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Katholischen Universität Löwen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Projektvertrag „Wissenschaftliches Institut Ostbelgien“ zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Katholischen Universität Löwen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In dem Zusammenarbeitsprotokolls vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen (KU Löwen) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) wird unter Punkt zwei eine Kooperation zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie nach Möglichkeit mit der Universität Köln im Hinblick auf ein gemeinsames Wissenschaftliches Institut Ostbelgien in der DG festgehalten.

Da beide Projektpartner Interesse daran haben, dass die Katholische Universität Löwen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich der wissenschaftlichen Forschung tätig ist und die Deutschsprachige Gemeinschaft als Forschungslabor der Katholischen Universität Löwen als Tor zum deutschen Sprachgebiet  dienen kann, wird mit dem vorliegenden Projektvertrag das „Wissenschaftliche Institut Ostbelgien“ für eine Laufzeit von 4 Jahren (vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019) zunächst als befristetes Projekt eingerichtet. Der Vertrag tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Das Institut wird als Anlaufstelle und Plattform für alle Anfragen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung dienen, die Einwohner, Einrichtungen oder Unternehmen aus der DG oder mit Bezug zur DG an das Institut richten können.

Das Institut vermittelt Anfragen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung an die  Partneruniversität und dient als Schnittstelle zwischen den Interessenten und der Universität. Es gewährleistet die Kommunikation zwischen beiden und unterstützt sie bei der Ausgestaltung der weiteren Modalitäten.

Ein Mitarbeiter der KU Löwen wird vollzeitig mit dem Projekt Wissenschaftliches Institut Ostbelgien betraut und erfüllt diese Aufgabe von Eupen aus, wo ihm ein Büro zur Verfügung gestellt wird. Er koordiniert das Projekt und die im Rahmen des Projekts an das Institut gerichteten Anfragen. Er arbeitet eng mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Partneruniversität zusammen.

Die Projektpartner bilden einen Begleitausschuss, der sowohl die Tätigkeiten als auch die finanzielle Lage des Instituts regelmäßig überprüft. Nach Ablauf der vier Jahre entscheiden die Projektpartner über den Fortbestand des Instituts oder den Abschluss des Projekts.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Projektpartner beteiligen sich gemeinschaftlich an der Finanzierung des Projekts.

Die DG zahlt der KU Leuven zur Umsetzung des Projektauftrags  und für die Dauer des Projekts jährlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 100.000,00 €. Die Auszahlung erfolgt zweimal pro Jahr, jeweils zum 1.1. und 1.7. Die Zahlung erfolgt zum ersten Mal für das Jahr 2016 am 1. März 2016.

Die Mittel für das Projekt werden im Haushalt im Organisationsbereich 30, Programm 19, Zuweisung 34.42 vorgesehen.

Die DG stellt dem Institut einen ausgestatteten Büroraum in Eupen zur Verfügung, der mit den erforderlichen IKT-Mitteln ausgerüstet ist: Telefon, einem internetfähigen PC oder Laptop sowie einem Drucker. Die Funktionskosten für die Räumlichkeiten (Heizung, Reinigung) trägt die DG.

Die KU Leuven trägt die Verantwortung für die Rekrutierung des Koordinators des Instituts. Der Koordinator ist ein Personalmitglied der KU Leuven und die KU Leuven ist dem Koordinator gegenüber weisungsbefugt. Die KU Leuven trägt die Personalkosten für den Koordinator.

Die KU Leuven trägt alle weiteren Kosten, die im Rahmen der Erfüllung des Projektauftrags durch das Institut entstehen.

Der Pauschalbetrag wird mindestens zu 2/3 zur Deckung der Personalkosten und maximal für 5% für Overhead-Kosten der KU Leuven verwendet.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Januar 2016. liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:                     

Zusammenarbeitsprotokoll vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft