Sitzung vom 11. Februar 2016

Bezeichnung von Mitgliedern des Beirates des DGG Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

 

Die Regierung bezeichnet folgende Personen als Ersatz der ausscheidenden Personen als Mitglieder des Beirates des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“:

Institution                                                                                     ersetzt durch

 

1. als Vertreter des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers

 

Nina REIP

 

Marliese BREUER

Marliese BREUER

 

Sandrine BINDELS

2. als Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

Verena GRETEN

 

Jörg VOMBERG

Jörg VOMBERG

 

Liliane STEILS

3. als Direktoren der Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens:

 

 

 

für das César-Franck-Athenäum in Kelmis

Baudouin VANASSCHEN

 

 

Carmen GANS

 

für das Königliche Athenäum in Eupen

Edgard BREUER

 

 

Etienne GENGLER

 

 

für das Königliche Athenäum in Sankt Vith

Chantale REICHLING

 

Patricia HENKES

Jean-Marie GREVEN

 

Gaby VEITHEN

4. als Vertreter des  Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, KALEIDO-DG

Toni WEBER

 

Myriam PETERS

Marianne KANT-SCHAPS

Murielle MENDEZ

 

Der Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Regierungserlass vom 6. Dezember 2012 wurde ein Dienst Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen geschaffen. Durch das Dekret vom 25. März 2013 wurde dieser Dienst als Dienst mit getrennter Geschäftsführung von der Hauptverwaltung getrennt.

Artikel 4 sieht die Schaffung eines Beirates für diesen Dienst vor und legt die genaue Zusammensetzung dieses Beirates fest. Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Beirates in Anwendung dieses Artikels zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Bestellung der Beiratsmitglieder hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. März 2013 zur Einrichtung eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“

Erlasses der Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Organisation eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“