Sitzung vom 11. Februar 2016

ÖSHZ Eupen – Verwaltungsgebäude Limburger Weg 5 – Erneuerung der Heizung -Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Projektes „ÖSHZ Eupen – Verwaltungsgebäude Limburger Weg 5 – Erneuerung der defekten Gasheizung“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „Dringende Erneuerung der defekten Gasheizung im Verwaltungsgebäude Limburger Weg 5“ ist das ÖSHZ Eupen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 25.01.2016.

Die bestehende Kesselanlage der Gasheizung ist 33 Jahre alt und fällt regelmäßig aus, sodass das Personal des ÖSHZ Eupen bereits tageweise ohne Heizung auskommen musste.

Eine aktuelle Stellungnahme des Fachunternehmens Leyendecker aus Eupen empfiehlt die dringende Erneuerung der Heizung, da sich eine Reparatur der bestehenden Anlage weder wirtschaftlich noch technisch rechtfertigen lässt.

Aus diesen Gründen stellt das ÖSHZ Eupen einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit. Der diesbezügliche Beschluss des Sozialhilferates datiert vom 23.12.2015.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich nach Angebotsauswertung auf 16.655,69€. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Betroffen ist der Posten OB 70 – PR 03 – ZW 63.21 im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Der Zuschuss für das Vorhaben „ÖSHZ Eupen – Verwaltungsgebäude Limburger Weg 5 – Erneuerung der defekten Gasheizung“ beläuft sich voraussichtlich auf 9.993,41€. 

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist hier nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret zur Infrastruktur vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung.